Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Wer kommt überhaupt in Betracht? / >Übernahmepflicht? / >Bestellungsverfahren) (>Entlassung bei mangelnder Eignung / >Besonderheiten bei Pflegschaft) Gilt nur bis 31.12.2022 [Ab 1.1.2023: >Dazu] 3. Rechtsbehelfe 1. Vorfragen: Zunächst ist zu prüfen, ob das Kind überhaupt eines Vormunds bedarf (dazu), ob das Kind nicht bereits kraft Gesetzes einen Vormund hat und es daher der gerichtlichen Auswahl eines Vormunds nicht bedarf (dazu), und ferner, welche Personen bzw. Stellen überhaupt als Vormünder in Betracht kommen (dazu). Solange ein bereits bestellter Vormund nicht entlassen ist (dazu), ist die Bestellung eines neuen Vormunds unwirksam, OLG Dresden FamRZ 2017,458. Bei der Anordnung der Pflegschaft (dazu) und der Bestellung des Pflegers (dazu) handelt es sich um selbständige Verfahrensgegenstände, BGH DRsp 2012/171 = NJW 2012,685 = FamRZ 2012,292 [7]. 2. Auswahlentscheidung: (>Bei Pflegschaft) a. Sind Bestimmungen der Eltern verbindlich? [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen