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Entscheidung über eine Genehmigung

(UGen09/16)
Autor: Brückel

                 

(>Einstweilige Anordnung)    (>Früher)

Grundlagen:

-Genehmigungsverfahren: Gemäß § 167 I 1 FamFG (Text) sind die für

Unterbringungssachen nach § 312 Nr.1 FamFG (Text) geltenden Vorschriften anzuwenden. Dazu gehören auch die §§ 323 ff FamFG.

-Unterbringungsanordnung (dazu): Grds. keine Unterschiede

Entscheidung zur Hauptsache:

-Ist zu genehmigen?

-Für welche Dauer?

-Beschlussinhalt

Kostenentscheidung: >Dazu

Wirksamwerden:

-Grundsätze

-Besondere Entscheidung

Bekanntgabe:

-An Beteiligte pp.

-Mitteilungen an Gerichte, Behörden pp.  

Vorgehensfragen nach der Entscheidung: >Dazu (Menü)