Entscheidung über eine Genehmigung
(UGen09/16)
Autor: Brückel
(>Einstweilige Anordnung) (>Früher)
Grundlagen:
-Genehmigungsverfahren: Gemäß § 167 I 1 FamFG (Text) sind die für
Unterbringungssachen nach § 312 Nr.1 FamFG (Text) geltenden Vorschriften anzuwenden. Dazu gehören auch die §§ 323 ff FamFG.
-Unterbringungsanordnung (dazu): Grds. keine Unterschiede
Entscheidung zur Hauptsache:
Kostenentscheidung: >Dazu
Wirksamwerden:
Bekanntgabe:
-Mitteilungen an Gerichte, Behörden pp.
Vorgehensfragen nach der Entscheidung: >Dazu (Menü)
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