- Wer ist als Vormund auszuwählen?
- Wie viele Vormünder sind zu bestellen?
- Wer könnte grds. Vormund sein?
- Aufgaben des Gegenvormunds
- Anordnung der Vormundschaft
- Verfahren bei Bestellung eines Vormunds
- Anhörungspflichten im Vormundschaftsverfahren
- Bei Streit unter Vormündern
- Eilanordnungen bei Vormundschaft
- Entlassung des Vormunds
- Prüfung der laufenden Rechnungen des Vormunds
- Aufsicht über den Vormund
- Mitteilungen an das Jugendamt
- Rechnungslegungspflicht des Vormunds
- Wann endet die Vormundschaft?
- Entbindung des Vormunds auf eigenen Antrag
- Auskunfts- und Berichtspflichten des Vormunds
- Gerichtliche Beratung des Vormunds
- Vermögenssorge des Vormunds: Grundsätze
- Rechtsstellung der Pflegeperson
- Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Vormunds
- Vermögensverzeichnis
- Personensorge - Genehmigungsvorbehalte
- Vermögenssorge: Pflichten: Übersicht
- Erteilung gerichtlicher Genehmigungen
- Nachträgliche Genehmigung
- Genehmigung: Sonstige Rechtsgeschäfte
- Ist gerichtlich zu genehmigen?
- Befreite Vormundschaft
- Erteilung einer Genehmigung: Verfahren
- Genehmigung: Wiederkehrende Leistungen
- Bei erteilter Genehmigung
- Beratung des Vormunds
- Wenn nicht genehmigt wurde
- Verfahrensbeistand in Unterbringungsverfahren
- Wäre eine Unterbringung vorläufig zu genehmigen?
- Wäre eine Unterbringung zu genehmigen?
- Verfahren zur vorläufigen Genehmigung (EA)
- Zuständigkeit zur Genehmigung
- Beteiligung bei Unterbringungsverfahren
- Abgabe von Unterbringungsverfahren
- Gesetzestexte zur Mittellosigkeit
- Ist der Mündel mittellos?
- Voraussetzungen der Vormundschaft
- Inanspruchnahme der Staatskasse
- Aufgaben und Befugnisse des Vormunds
- Abschlagsanspruch des Vormunds
- Gerichtliche Führung des Vormunds
- Genehmigungen bei sonstigen Geschäften
- Anlegung von Mündelgeld
- Sicherung von Wertpapieren
- Befreiungen des Vormunds
- Genehmigungsvorbehalte bei Wertpapieren und Forderungen
- Genehmigungen bei Grundstücks-/ Schiffsgeschäften
- Zuständigkeiten
- Trennung der Vermögen
- Sperrvereinbarung
- Bereithaltung von Verfügungsgeld.
- Verwaltung bei Erbe und Schenkung pp.
- Anzeigepflicht bei Geld- und Vermögensverwaltung
- Wertpapiere: Depotverwahrung und Hinterlegung
- Anlagepflicht des Vormunds
- Vermögenstrennung
- Wertgegenstände: Hinterlegung?
- Bargeldloser Zahlungsverkehr für Mündel
- Schlussrechnungsprüfung
- Schlussrechnungslegung
- Folgen der Beendigung des Amts
- Feststellung der Berufsmäßigkeit des Vormunds
- Vermögensherausgabe
- Haftung des Vormunds
- Fortführung der Geschäfte
- Begutachtung des Kindes
- Anhörung in Unterbringungsverfahren
- Kosten des Verfahrensbeistands in Unterbringungsverfahren
- Beschlussinhalt in Unterbringungsverfahren
- Kostenentscheidung in Genehmigungsverfahren
- Bekanntgabe von Unterbringungsentscheidungen
- Mitteilungen bei Unterbringung
- Wirksamwerden von Unterbringungsentscheidungen
- Allgemeine Rechtsstellung des Vormunds
- Muss der ausgewählte Vormund das Amt übernehmen?
- Gesetzliche Ausschlüsse der Vertretungsmacht des Vormunds
- Personensorge des Vormunds
- Gerichtliche Entziehung der Vertretungsmacht des Vormunds
- Erfassung des Mündelvermögens
- Vermögensverwaltung bei Zuwendungen
- Beschränkung der Befugnisse des Vormunds
- Aufwendungsersatz des Vormunds
- Verfahren betr. Entgelte des Vormunds
- Vergütung des Vormunds
- Aufwandspauschale des Vormunds pp.
- Aufwendungsvorschuss des Vormunds pp.
- Inanspruchnahme der Staatskasse
- Vormundschaft: Verfahrensfragen
- Was sind Vormundschaftverfahren?
- Prüfung der Schluss-Abrechnung
- Schluss-Abrechnung des Vormunds
- Herausgabe des Mündelvermögens
- Fortwirkung der beendeten Vormundschaft
- Urkundenrückgabe bei beendeter Vormundschaft
- Todesfälle bei Vormundschaft
- Wer ist als Vormund auszuwählen?
- Bestellung eines Vormunds
- Allgemeine Rechtsstellung des Vormunds
- Allgemeine (Nicht-)Eignungsvoraussetzungen
- Grundzüge zur Sorge des Vormunds
- Anhörungspflichten im Vormundschaftsverfahren
- Personensorge des Vormunds
- Vorläufiger Vormund
- Muss der ausgewählte Vormund das Amt übernehmen?
- Entlassung des Vormunds - Pflichtfälle
- Aufsicht des Gerichts
- Berichte über den Mündel
- Entlassung des Vormunds auf Antrag
- Ende der Vormundschaft insgesamt
- Rechnungslegung
- Bestellung eines neuen Vormunds
- Entlassung des Vormunds auf eigenen Wunsch
- Rechnungsprüfung
- Verlängerung der Unterbringung
- Rechtsmittel bei Unterbringung
- Mitteilungen zum weiteren Verfahren
- Umsetzung der Unterbringung
- Aufhebung einer Unterbringung
- Was sind Vormundschaftverfahren?
- Erledigung bei Unterbringung
- Vormundschaft
- Aufwendungsersatz des Vormunds
- Verfahren betr. Entgelt des Vormunds
- Vergütung des Vormunds
- Aufwandspauschale des Vormunds pp.
- Aufwendungsvorschuss des Vormunds pp.
- Entgelt des Vormunds
- Todesfälle bei Vormundschaft
- Verwahrung von Wertpapieren
- Wenn keine Genehmigung vorliegt
- Haftung von Vormündern
- Entscheidung über Genehmigungsanträge
- Verfahrensbesonderheiten bei Genehmigungen
- Umgehungsverbot bei Genehmigungspflicht
- Allgemeine Ermächtigung des Vormunds
- Genehmigungen bei Erwerbsgeschäften
- Verzinsung durch den Vormund
- Wie viele Vormünder können bestellt werden?
- Wer könnte generell Vormund sein?
- Ist der Mündel mittellos?
- Voraussetzungen der Vormundschaft
- Eilanordnungen bei Vormundschaft
- Anordnung der Vormundschaft
- Aufgaben und Befugnisse des Vormunds
- Gerichtliche Führung des Vormunds
- Genehmigung: Handels-/ gesellschaftsrechtliche Geschäfte
- Genehmigung: Verfügungen über Grundstücke und Schiffe
- Genehmigung: Verfügungen über Rechte und Wertpapiere
- Genehmigung: Erbrechtliche Rechtsgeschäfte
- Genehmigungsbedürftige Formen der Geldanlage
- Anzeigepflicht bei Erwerbsgeschäften
- Genehmigungsbedürtige Geschäfte: Übersicht
- Entgelt des Vormunds
- Vermögenssorge des Vormunds
- Beendigung der Vormundschaft
- Beendigung der Vormundschaft
- Vormundschaft
- Vormundschaft: Verfahrensfragen
- Nach Entscheidung
- Erteilung gerichtlicher Genehmigungen
- Entscheidung über eine Genehmigung
- Sorge
- Umgang
- Kindesherausgabe
- Kindschaftssachen (Ki09/1)
- Was sind Kindschaftssachen?
- Örtliche Zuständigkeit in Kindschaftssachen
- Kindschaftssache: Abgabe bei späterer Ehesache
- Verweisung nach Umzug in Kindschaftssachen
- Terminierung in Kindschaftssachen
- Vorrang und Beschleunigung in Kindschaftssachen
- Beschleunigungsbezogene Rechtsbehelfe in Kindschaftssachen
- Befriedung in Kindschaftssachen
- Vergleich in Kindschaftssachen
- Erörterung möglicher Gefährdung
- Verfahrensbeistand
- Verfahrensbeistand erforderlich?
- Person des Verfahrensbeistands / Eignung
- Verfahrensbeistand: Verfahrensfragen
- Verfahrensbeistand: Rechtsstellung
- Verfahrensbeistand: Verhältnis zum Vertreter
- Verfahrensbeistand: Aufgaben
- Verfahrensbeistand: Honorar
- Anhörungen in Kindschaftssachen
- Anhörung von Kindern: Grundsätze
- Anhörung von Kindern: Ausnahmen
- Persönliche Anhörung von Kindern: Vorgehensfragen
- Anhörung von Kindern: Dokumentation
- Anhörung von Eltern
- Beteiligung und Anhörung von Pflegepersonen
- Beteiligung und Anhörung des Jugendamts
- Beweisbesonderheiten in Kindschaftssachen
- Begründung und Bekanntgabe von Ki-Entscheidungen
- So/Ug/HK: Änderung von Entscheidungen und Vergleichen
- So/Ug/HK: Abänderung bei triftigen Gründen
- Sonstige Kindschaftssachen (früher VormG)
- Kindschaftsfälle bei Eheverträgen
- Genehmigungsfälle bei Gütergemeinschaft
- Wiederverheiratungsfälle bei Gütergemeinschaft
- Kindschaftsverfahren zur Staatsangehörigkeit
- Kindschaftsverfahren zur Verschollenheit
- Kindschaftsverfahren bei Flurbereinigung
- Kindschaftsverfahren nach SGB X
- Kindschaftsverfahren nach der HöfeO
- Kindschaftsverfahren nach der Abgabenordnung
- Kindschaftsverfahren nach LBG
- Kindschaftsverfahren nach WDO
- Kindschaftsverfahren nach den NÄG
- Kindschaftsverfahren nach BauGB
- Kindschaftsverfahren nach dem Transsexuellengesetz
- Kindschaftsverfahren nach dem VwVfG
- Kindschaftsverfahren nach dem AsylVfG
- Kindschaftsverfahren nach §§ 112 f BGB
- Kindschaftsverfahren bei Erbverträgen
- Kindschaftsverfahren bei Erbverzicht
- Kindschaftsverfahren bei § 181 ZVG
- Kindschaftsverfahren nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
- Verfahren zur Herstellung gemeinsamer Sorge
- Jugendgerichts-Fälle
- Was sind familienrechtliche JGG-Fälle?
- Maßregeln nach dem JGG
- Pflegerbestellung nach dem JGG
- Mitteilungspflichten in JGG-Fällen
- Pflegschaft
- Was sind Pflegschaftverfahren?
- Pflegschaft: Abgrenzung
- Fälle der Ergänzungspflegschaft
- Pflegschaft vor Geburt
- Pflegschaft vor Vormundschaft
- Pflegschaft: Sonstige Fälle?
- Pflegschaft: Verfahrensfragen
- Einleitung eines Pflegschaftsverfahrens
- Zuständigkeit für Pflegschaftsverfahren
- Person des Pflegers
- Ende der Pflegschaft
- Entgelt des Pflegers
- Pflegschaft
- Was sind Pflegschaftverfahren?
- Pflegschaft: Abgrenzung
- Ergänzungspflegschaft
- Pflegschaft vor Geburt
- Zuwendungspflegschaft
- Aufhebung und Ende der Pflegschaft
- Pflegschaft: Verfahrensfragen
- Einleitung eines Pflegschaftsverfahrens
- Person des Pflegers
- Entgelt des Pflegers
- Unterbringungs-Anordnung
- Was sind Fam-Unterbringungs-Anordnungsverfahren?
- Zuständigkeit für PsychKG-Verfahren
- Kostenentscheidung in PsychKG-Verfahren
- Umsetzung von PsychKG-Entscheidungen
- Rechtsschutz im PsychKG-Vollzug
- Aussetzung des PsychKG-Vollzugs
- Aufhebung der PsychKG-Unterbringung
- Unterbringungs-Genehmigung
- Was sind Fam-Unterbringungs-Genehmigungsverfahren?
- Verfahren bei Unterbringungsgenehmigung
- Wann ist grds. eine Genehmigung einzuholen?
- Wer könnte eine Genehmigung einholen?
(>Auswahl des Vormunds / >Bestellung) Gilt nur bis 31.12.2022 [Ab 1.1.2023: >Dazu] 2. Wenn die Übernahme verweigert wird 1. Darf das Amt abgelehnt werden? a. Nach Benennung durch die Eltern: Wenn der Benannte zur Übernahme der Vormundschaft nicht bereit ist, kann er seine Übergehung anregen (§ 1778 BGB >dazu). Das Gericht kann ihn aber trotzdem auswählen. b. Nach Auswahl durch das Gericht: (a) Unbefristete Ablehnungsrechte: (aa) Gesetzeslage: "Jeder Deutsche hat die Vormundschaft, für die er von dem Familiengericht ausgewählt wird, zu übernehmen, sofern nicht seiner Bestellung zum Vormund einer der in den §§ 1780 bis 1784 BGB bestimmten Gründe entgegensteht" (§ 1785 BGB). (ab) Bedeutung: (aba) Grundsätze: Zur Übernahme besteht nach Auswahl (dazu) grds. eine Pflicht. In den hier genannten Ausnahmefällen kann jedoch die Übernahme zeitlich unbeschränkt verweigert werden (arg. § 1786 II BGB; s.u.). Die Weigerung würde dann einen Antrag auf [...]
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