- Verbrauchergeldparität
- Verbraucherinsolvenz – Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- Verbrechen (§ 1579 Nr. 3 BGB)
- Verbundbeschluss
- Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff. FamFG)
- Verfahrensanträge (§§ 275, 276 ZPO)
- Verfahrensfähigkeit/Proszessfähigkeit
- Verfahrenskostenhilfe
- Verfahrenskostenvorschuss/Prozesskostenvorschuss
- Verfahrenswerte/Streitwerte
- Verfahrenszinsen/Prozesszinsen
- Verfehlungen des Kindes (§ 1611 BGB)
- Vergleich (Kostenentscheidung)
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verletztengeld nach §§ 45-48, 52, 55a SGB VII
- Vermietung und Verpachtung
- Vermögenserträge
- Vermögensinteresse (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.)
- Vermögensstamm
- Vermögensumschichtung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verpflegungsmehraufwand
- Versorgungskrankengeld jetzt Krankengeld der Sozialen Entschädigung
- Verspätung, Zurückweisung wegen (§ 115 FamFG)
- Vertragsauslegung, ergänzende (§ 157 BGB)
- Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Verwirkung rückständigen Unterhalts
- Verzicht auf Kindesunterhalt (§ 1614 BGB)
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Verzicht auf Trennungs-/Familienunterhalt
- Verzug
- Verzugszinsen
- Volljährigenberatung und -unterstützung (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
- Volljährigenunterhalt
- Vollstreckungsabwehrantrag (§ 767 ZPO)
- Vollstreckungsverzicht
- Vorgezogene Altersrente
- Vorruhestand
- Vorwegabzug von Kindesunterhalt
Vorruhestand
Als Vorruhestand bezeichnet man die Pensionierung von Beamten, die vor Erreichen des regelmäßigen Penisonsalters aus dem Beruf ausscheiden. Das reguläre Pensionsalter entspricht i.d.R. der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Geburtsjahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren festgelegt ist (§ 35 SGB VI). Für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. im Polizeidienst, ist das Pensionsalter herabgesetzt. Wie bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geht auch der Vorruhestand regelmäßig mit finanziellen Einbußen einher, was Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht haben kann. Grundsätzlich kann für die unterhaltsrechtlichen Auswirkungen auf die Ausführungen zum Stichwort „Vorgezogene Altersrente“ verwiesen werden. Regelmäßig ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vorliegt. Daher kommt es auf die Motivation zur Inanspruchnahme der Möglichkeit des Vorruhestands ebenso an wie auf eine Abwägung der [...]
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