- Verbrauchergeldparität
- Verbraucherinsolvenz – Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
- Verbrechen (§ 1579 Nr. 3 BGB)
- Verbundbeschluss
- Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff. FamFG)
- Verfahrensanträge (§§ 275, 276 ZPO)
- Verfahrensfähigkeit/Proszessfähigkeit
- Verfahrenskostenhilfe
- Verfahrenskostenvorschuss/Prozesskostenvorschuss
- Verfahrenswerte/Streitwerte
- Verfahrenszinsen/Prozesszinsen
- Verfehlungen des Kindes (§ 1611 BGB)
- Vergleich (Kostenentscheidung)
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verletztengeld nach §§ 45-48, 52, 55a SGB VII
- Vermietung und Verpachtung
- Vermögenserträge
- Vermögensinteresse (§ 1579 Nr. 5 BGB n.F.)
- Vermögensstamm
- Vermögensumschichtung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verpflegungsmehraufwand
- Versorgungskrankengeld jetzt Krankengeld der Sozialen Entschädigung
- Verspätung, Zurückweisung wegen (§ 115 FamFG)
- Vertragsauslegung, ergänzende (§ 157 BGB)
- Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Verwirkung rückständigen Unterhalts
- Verzicht auf Kindesunterhalt (§ 1614 BGB)
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Verzicht auf Trennungs-/Familienunterhalt
- Verzug
- Verzugszinsen
- Volljährigenberatung und -unterstützung (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
- Volljährigenunterhalt
- Vollstreckungsabwehrantrag (§ 767 ZPO)
- Vollstreckungsverzicht
- Vorgezogene Altersrente
- Vorruhestand
- Vorwegabzug von Kindesunterhalt
Für minderjährige Kinder ergibt sich die Prozess- bzw. Verfahrensfähigkeit unabhängig vom Alter des Kindes bei Ehe- und Familienstreitsachen aus § 113 Abs. 1 FamFG, § 52 ZPO i.V.m. § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB und bei den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus § 9 FamFG. Die elterliche Sorge umfasst die gesetzliche Vertretung des Kindes. Die Eltern sind also dessen gesetzliche Vertreter. Minderjährige Kinder können daher nicht selbständig, sondern nur vertreten durch den oder die gesetzlichen Vertreter einen Rechtsstreit führen. Dabei gilt aber im Scheidungsverfahren, dass der Kindesunterhalt immer nur durch den Obhutselternteil als gesetzlichen Prozess- bzw. Verfahrensstandschafter geltend gemacht werden kann (siehe Stichwort „Prozessstandschaft oder Verfahrensstandschaft“). Ein behindertes volljähriges Kind ist gem. § 52 ZPO insoweit verfahrensfähig, als es sich durch Verträge verpflichten kann. Da die Verfahrensfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit [...]
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