- Sachanträge
- Sachverständigengutachten
- Sachzuwendungen des Arbeitsgebers
- Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Sättigungsgrenze beim Kindesunterhalt
- Selbstbehalt
- Sittenwidrige Ausnutzung eines Unterhaltstitels
- Sitzungsgelder
- Skatgewinne
- Sonderbedarf
- Sonn- und Feiertagszulagen
- Sozialgesetzbuch VIII: Unterhaltsrechtliche Bezüge
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII
- Sparzulage
- Spenden
- Spesen
- Spielbankgewinn
- Spiel/Spielschulden
- Splittingvorteil
- Schaden, Unterhalt als
- Scheidungsverbund
- Scheinvaterregress
- Schenkung, Rückforderung einer
- Schichtzulage
- Schlechtwettergeld
- Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB)
- Schmerzensgeld
- Schulden
- Schwarzarbeit
- Schwerarbeit
- Schwerstgeschädigte, Entschädigungszahlung nach dem SGB XIV (früher Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG)
- Steuerberatungskosten
- Steuererstattung
- Steuerklasse
- Steuernachzahlung
- Steuervorauszahlung
- Steuervorteile
- Stiefkinder
- Stipendium, Anrechnung auf den Unterhalt des studierendes Kindes
- Strafgefangener
- Straftat gegen den Arbeitgeber
- Streikgeld
- Studienkostenpauschale
- Stufenantrag (§ 254 ZPO)
Studienkostenpauschale
Studierende, die von einem anerkannten Begabtenförderungswerk gefördert werden, erhalten im Rahmen der Förderung i.d.R. zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auch einen Zuschuss für die mit dem Studium einhergehenden Kosten für Lernmittel, die sogenannte Studienkostenpauschale i.H.v. 300 €, früher Büchergeld genannt. Diese Studienkostenpauschale dient nicht nur der Anschaffung von Literatur, sondern auch von Hard- und entsprechender Software, wie auch zur Abdeckung der Kosten von studiumsbezogenen Vorhaben, wie Exkursionen oder Sprachkursen. Beispielsweise fördert die Studienstiftung des Deutschen Volkes Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen für die Gesellschaft erwarten lassen mit einem sogenannten Lebenshaltungskostenstipendium, das bis zur Höhe von 812 € pro Monat gezahlt wird. Hinzukommen können noch Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung und die Studienkostenpauschale von 300 € (wegen der Voraussetzungen siehe [...]
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