- Sachanträge
- Sachverständigengutachten
- Sachzuwendungen des Arbeitsgebers
- Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Sättigungsgrenze beim Kindesunterhalt
- Selbstbehalt
- Sittenwidrige Ausnutzung eines Unterhaltstitels
- Sitzungsgelder
- Skatgewinne
- Sonderbedarf
- Sonn- und Feiertagszulagen
- Sozialgesetzbuch VIII: Unterhaltsrechtliche Bezüge
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII
- Sparzulage
- Spenden
- Spesen
- Spielbankgewinn
- Spiel/Spielschulden
- Splittingvorteil
- Schaden, Unterhalt als
- Scheidungsverbund
- Scheinvaterregress
- Schenkung, Rückforderung einer
- Schichtzulage
- Schlechtwettergeld
- Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB)
- Schmerzensgeld
- Schulden
- Schwarzarbeit
- Schwerarbeit
- Schwerstgeschädigte, Entschädigungszahlung nach dem SGB XIV (früher Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG)
- Steuerberatungskosten
- Steuererstattung
- Steuerklasse
- Steuernachzahlung
- Steuervorauszahlung
- Steuervorteile
- Stiefkinder
- Stipendium, Anrechnung auf den Unterhalt des studierendes Kindes
- Strafgefangener
- Straftat gegen den Arbeitgeber
- Streikgeld
- Studienkostenpauschale
- Stufenantrag (§ 254 ZPO)
Strafgefangener
Grundsätzlich besteht sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten die unterhaltsrechtliche Verpflichtung, alles zu unterlassen, was die Möglichkeit, durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft Einkünfte zu erzielen, erschwert oder gar vereitelt. Daher besteht im Unterhaltsrecht unabhängig von der strafrechtlichen Ebene die Verpflichtung, keine Straftaten zu begehen, um den damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes, der jedenfalls bei Strafhaft unausweichlich ist, zu vermeiden. Aus einem Verstoß gegen diese unterhaltsrechtliche Verpflichtung folgt jedoch nicht zwingend, dass der Straftäter unterhaltsrechtlich so zu stellen wäre, als bestünde das infolge der Strafhaft beendete Arbeitsverhältnis weiter (abweichend von der nachstehend zitierten Rechtsprechung AG Heilbronn v. 14.01.2019 – 3 F 1726/17, FamRZ 2019, 882, das eine Zurechnung von fiktiven Einkünften für möglich hält. Wegen Einzelheiten zu der Entscheidung siehe Stichwort [...]
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