- Sachanträge
- Sachverständigengutachten
- Sachzuwendungen des Arbeitsgebers
- Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Sättigungsgrenze beim Kindesunterhalt
- Selbstbehalt
- Sittenwidrige Ausnutzung eines Unterhaltstitels
- Sitzungsgelder
- Skatgewinne
- Sonderbedarf
- Sonn- und Feiertagszulagen
- Sozialgesetzbuch VIII: Unterhaltsrechtliche Bezüge
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII
- Sparzulage
- Spenden
- Spesen
- Spielbankgewinn
- Spiel/Spielschulden
- Splittingvorteil
- Schaden, Unterhalt als
- Scheidungsverbund
- Scheinvaterregress
- Schenkung, Rückforderung einer
- Schichtzulage
- Schlechtwettergeld
- Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB)
- Schmerzensgeld
- Schulden
- Schwarzarbeit
- Schwerarbeit
- Schwerstgeschädigte, Entschädigungszahlung nach dem SGB XIV (früher Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG)
- Steuerberatungskosten
- Steuererstattung
- Steuerklasse
- Steuernachzahlung
- Steuervorauszahlung
- Steuervorteile
- Stiefkinder
- Stipendium, Anrechnung auf den Unterhalt des studierendes Kindes
- Strafgefangener
- Straftat gegen den Arbeitgeber
- Streikgeld
- Studienkostenpauschale
- Stufenantrag (§ 254 ZPO)
- Gesetzliche Regelung
- Anspruchsberechtigte und Leistungsumfang
- Unterhaltsrechtliche Bedeutung der Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Weiterführende Literatur zum neuen SozialhilferechtWeiterführende Literatur:
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII
Seit 01.01.2005 wurden die bisher in vieler Hinsicht parallel laufenden Hilfesysteme der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt und in das Sozialgesetzbuch integriert. Während erwerbsfähige Personen Leistungen nach dem SGB II als Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten (siehe dazu das Stichwort „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher „Arbeitslosengeld II“) nach dem SGB II“), sind für den Bezug von Sozialhilfe und damit Leistungen nach dem SGB XII Personen leistungsberechtigt, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Auch die Leistungen der Grundsicherung sind in das SGB XII integriert worden, und vielfach wurden Pauschalen statt der Einzelnachweise eingeführt. Im Zuge der Reformen durch das sogenannte Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016 (BGBl I, 3234), dessen dritte Reformstufe ab 01.01.2020 greift, wurden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus dem SGB XII [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login