- Sachanträge
- Sachverständigengutachten
- Sachzuwendungen des Arbeitsgebers
- Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Sättigungsgrenze beim Kindesunterhalt
- Selbstbehalt
- Sittenwidrige Ausnutzung eines Unterhaltstitels
- Sitzungsgelder
- Skatgewinne
- Sonderbedarf
- Sonn- und Feiertagszulagen
- Sozialgesetzbuch VIII: Unterhaltsrechtliche Bezüge
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII
- Sparzulage
- Spenden
- Spesen
- Spielbankgewinn
- Spiel/Spielschulden
- Splittingvorteil
- Schaden, Unterhalt als
- Scheidungsverbund
- Scheinvaterregress
- Schenkung, Rückforderung einer
- Schichtzulage
- Schlechtwettergeld
- Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB)
- Schmerzensgeld
- Schulden
- Schwarzarbeit
- Schwerarbeit
- Schwerstgeschädigte, Entschädigungszahlung nach dem SGB XIV (früher Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG)
- Steuerberatungskosten
- Steuererstattung
- Steuerklasse
- Steuernachzahlung
- Steuervorauszahlung
- Steuervorteile
- Stiefkinder
- Stipendium, Anrechnung auf den Unterhalt des studierendes Kindes
- Strafgefangener
- Straftat gegen den Arbeitgeber
- Streikgeld
- Studienkostenpauschale
- Stufenantrag (§ 254 ZPO)
Bei Zulagen für Schwerarbeit handelt es sich um Erschwerniszulagen (siehe das gleichlautende Stichwort sowie auch die Stichworte „Feiertagszuschläge“ und „Überstundenvergütungen“). Derartige Zulagen sind grundsätzlich anrechenbares Einkommen. Sind die Zulagen berufstypisch oder von geringem Umfang, sind sie voll anzurechnen. Bei anderen Zulagen, die einen erhöhten, arbeitsbedingten Aufwand ausgleichen sollen, ist im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung entsprechend einer unzumutbaren Tätigkeit (siehe Stichwort „Unzumutbare Tätigkeit“) sowie den Ausführungen unter Nr. 1.4 der Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte) die Höhe der Einkommensanrechnung im Einzelfall festzusetzen. Die Tatsache der Ausübung der Tätigkeit spricht dabei i.d.R. für die Zumutbarkeit, wobei dem Pflichtigen jedoch als Ausgleich für die Erschwernis ein gewisser Bonus (meist 1/3–1/2 der Zulage) zu belassen ist (OLG München, Urt. v. 08.12.1981 – 4 UF 247/81, NJW 1982, [...]
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