Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Steuervorteile

Eine Obliegenheit zur Rücksichtnahme auf wirtschaftliche Belange des anderen ergibt sich für den Verwandtenunterhalt aus § 1618a BGB. Eine entsprechende Vorschrift findet sich zwar nicht im Ehegattenunterhalt. Während des Bestands der Ehe folgt diese Obliegenheit jedoch aus § 1353 Abs. 1 BGB und nach der Scheidung beruht die Obliegenheit auf § 242 BGB. So folgt aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 BGB) und dem Wesen der Ehe die rechtliche Pflicht beider Ehegatten, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH, Urt. v. 03.11.2004 – XII ZR 128/02, FamRZ 2005, 182, Rdnr. 8). In zumutbarer Weise erzielbare Steuervorteile sind deshalb ohne zeitliche Verzögerung wahrzunehmen. Das verteilungsfähige Einkommen darf nicht unnötig geschmälert werden (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 19.09.2001 – 9 UF 62/01, FamRZ 2002, 965, 966; OLG Naumburg, Urt. v. 11.12.2001 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen