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(>Grundsätze / >Berichtigung / >Niederschlagung / >Gg. Vorschussanforderung) (>Früher) (>Nach Rechtspflegerentscheidungen) (>§ 57 FamGKG im Kontext) 2. Kostenentscheidung 1. Welche Rechtsbehelfe sind möglich? a. Wogegen? Gegen "den Kostenansatz" (dazu). Das Rechtsmittel richtet sich gegen die vom Kostenbeamten erstellte Kostenrechnung, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 57 FamGKG R.4. Gegenstand kann nur eine Verletzung des Kostenrechts und nicht die Kostentragungspflicht als solche sein, BGH DRsp 2016/14972, BGH DRsp 2019/14287, BGH DRsp 2020/172 (zu § 66 GKG), also nicht die Unrichtigkeit der Sach- oder Kostenentscheidung, BGH DRsp 2014/8003. Die Erinnerung ist zulässig, wenn der Empfänger der Kostenrechnung seine Zahlungspflicht in Abrede stellt; sie ist aber unbegründet, wenn sie sich inhaltlich gegen die Kostenentscheidung richtet, BGH DRsp 2014/16767, BGH DRsp 2021/17045. Auch der Ansatz von Auslagen kann gerügt werden, BGH NJW 2000,1128. Die [...]
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