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(>Welche Gerichtskosten fallen an?) (Vorschuss: >Für Gebühren? / >Für Auslagen?) (>§ 9 ff FamGKG im Kontext) 4. Auslagen-Fälligkeit 1. Abgrenzung: Soweit das Gesetz hier von "Fälligkeit" spricht, ist nur die Entstehung der Gebühr gemeint; die Zahlungsfälligkeit richtet sich nach der KostVfg, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 9 FamGKG R.11. 2. Folge: Kostenentscheidung? Sobald mindestens eine Gebühr fällig geworden ist, ist auch bei folgender Antragsrücknahme eine Kostenentscheidung (dazu) zu treffen, OLG Brandenburg DRsp 2013/23086 = FamRZ 2014,1220 /2. Eine Kostenentscheidung ist erst dann zu treffen, wenn das Verfahren wirklich beendet ist, OLG Frankfurt DRsp 2014/3925, OLG Rostock DRsp 2024/9405. 3. Wann werden Gebühren fällig? a. In Ehe- und Streitsachen: (a) Verfahrensgebühren: (aa) Gesetzeslage: "In Ehesachen und in selbständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, [..] der Einspruchs- oder [...]
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