- Gerichtskostenrecht (Fam)
- Was bedeutet die Reform 2009?
- Wann gilt das FamGKG?
- Wer ist vom FamGKG befreit?
- Wert- oder Aktgebühren / Grundlagen
- Bei Verweisung/ Abgabe/ Fortführung
- Sonstige allgemeine Vorschriften
- Fälligkeit der Gerichtskosten
- Vorschuss für Gebühren?
- Vorschuss für Auslagen?
- Kostenansatz: Grundsätze
- Niederschlagung von Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe zum Kostenansatz
- Rechtsbehelfe zu Vorschüssen
- Haftung für Gerichtskosten
- Haftet der Antragsteller?
- Kostenhaftung bei Vergleichen
- Kostenhaftung infolge Entscheidung
- Kostenhaftung: Weitere Fälle
- Kostenhaftung mehrerer Schuldner
- Kostenhaftung bei Streitgenossen
- Wertgebühren- und Werte (allg.)
- Wie oft fallen Wertgebühren an?
- Verzögerungsgebühr
- Zeitpunkt für die Bewertung
- Verfahrenswert bei mehreren Gegenständen
- Verfahrenswert im Scheidungsverbund
- Verfahrenswert bei Genehmigungssachen
- Nebenforderungen
- Wert von Stufenanträgen
- Wert bei sonstigen Besonderheiten
- Verfahrenswert bei Rechtsmitteln
- Wert bei einstweiligen Anordnungen
- Auffangwert
- Verfahrenswerte für bestimmte Gegenstände
- Verfahrenswerte für Ehesachen
- Wertgrundsätze für Ehesachen
- Werte für Kindschaftssachen
- Werte für Abstammungssachen
- Werte für Wohnung/ Haushaltsgegenstände
- Werte für Gewaltschutz
- Werte für Versorgungsausgleich
- Werte für FG-Unterhalt
- Werte für Unterhalt (Regelfälle)
- Werte für Unterhalt (Zahlung)
- Werte für Unterhalts-Abänderung
- Werte für Feststellungsanträge
- Werte für eidesstattliche Versicherung
- Werte für Arrest
- Werte für Güterrecht (Streitverfahren)
- Werte für Güterrecht (FG-Fälle)
- Wertfestsetzung
- Wertfestsetzung: Rechtsmittel
- Rechtsbehelfe bei Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe bei Verzögerungsgebühr
- Rechtsbehelfe bei Kosten-Gehörsverletzung
- Rechnungsgebühren
- Gebührensätze des Gerichts
- Kostenverzeichnis zum FamGKG
- Gerichtsgebühren für Ehe- und Folgesachen
- Gerichtsgebühren für isolierte Streitsachen
- Gerichtsgebühren für vereinfachte UK-Verfahren
- Gerichtsgebühren für sonstige FG-Sachen
- Gerichtskosten für Kindschaftssachen
- Gerichtsgebühren für Eilsachen
- Verfahrenswerte: Übersicht (Basiswerte)
- Text des FamGKG
(Kost09/57) Altes Recht (>Aktgebühren / >Kostenrechtmittel) (>§ 62 FamGKG im Kontext) 3. Festsetzung / 4. Rechtsmittel 1. Grundsatz: Die Vorschrift ersetzte ab dem 1.9.2009 für Familiensachen die §§ 70 GKG und 139 KostO, BT-Drs.16/6308 S.308. Zum 1.8.2013 ist sie wieder aufgehoben worden, da der Einsatz von Rechnungsbeamten zu einer willkürlichen Sonderbelastung einzelner Kostenschuldner führt, BT-Drs.17/11471 S.246. 2. Wann kommen Rechnungsgebühren in Betracht? a. Bei welchen Verfahren? Nur in Vormundschafts- (dazu) und Pflegschaftssachen (dazu) (§ 62 I 1 FamGKG >Text). b. Für welche Tätigkeiten? (a) Gesetzeslage: "In .. werden für die Prüfung eingereichter Rechnungen, die durch einen dafür besonders bestellten Bediensteten (Rechnungsbeamten) vorgenommen wird, als Auslagen Rechnungsgebühren erhoben, .." (§ 62 I 1 FamGKG). (b) Bedeutung: Nur wenn das Familiengericht für die Prüfung nach § 1843 BGB (dazu) aufgrund von Landesrecht einen [...]
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