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Berufsschadensausgleichsrente

Die sogenannte Berufsschadensausgleichsrente dient dazu, bei Personen, die aufgrund bestimmter schädigender Ereignisse eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, den damit einhergehenden Einkommensverlust auszugleichen (so schon OLG Hamm, FamRZ 1992, 186). Die Regelungen über die Berufsschadensausgleichsrente waren bis 31.12.2023 im Bundesversorgungsgesetz, enthalten. Hauptbezieher der Rente waren ursprünglich Leistungsberechtigte nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Kriegs, dem sogenannten Bundesversorgungsgesetz (BVG), und zwar vor allem die Kriegsbeschädigten. Zudem wurde die Leistung auch an ehemalige Soldaten der Bundeswehr erbracht, die Wehrdienstschäden erlitten haben i.S.d. §§ 80 ff. SVG, und an Opfer von Gewalttaten, die nach dem Opferentschädigungsgesetz entschädigt wurden (siehe § 1 OEG). Auch Personen, die in der früheren DDR unrechtmäßige Verfolgung erlitten haben, konnten die Rente beziehen (LSG Sachsen-Anhalt v. 23.04.2014 – L 7 [...]
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