- BAföG
- Bagatellgrenze beim Ehegattenunterhalt
- Bankvollmacht des Ehegatten
- Bar- und Betreuungsunterhalt
- Baugrundstück
- Bauherrenmodell
- Baukindergeld
- Bausparvertrag
- Bedarf/Bedürftigkeit
- Bedarf im Ausland
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II, § 34 SGB XII)
- Bedarfskontrollbetrag (Düsseldorfer Tabelle)
- Beförderung
- Behindertes Kind (Kind mit besonderen Bedarfen)
- Beistandschaft
- Belange des Kindes (§ 1579 BGB)
- Berufsausbildungsbeihilfen
- Berufsbedingte Aufwendungen
- Berufsschadensausgleichsrente
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufswahl, freie (Art. 12 Abs. 1, 2 GG)
- Beschwerde in Unterhaltssachen (§§ 58-69, 117 FamFG)
- Bestattungskosten
- Bestimmungsrecht der Eltern (§ 1612 Abs. 2 BGB)
- Bestreiten, allgemeines/einfaches
- Betreuungsbonus
- Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG)
- Betreuungsgeld
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
- Betreuungsunterhalt (Unterhaltsgewährung durch Pflege und Erziehung, § 1606 Abs.
- Betriebsaufgabe/-veräußerung
- Beweislast
- Beweiswürdigung
- Bewerbungen
- Bewerbungsfrist für den Unterhaltsberechtigten
- Bewirtungskosten
- Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)
- Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II
- Bundesfreiwilligendienst
Die unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte sowohl des unterhaltspflichtigen als auch des unterhaltsberechtigten abhängig Beschäftigten (zur Einkommensermittlung siehe Stichwort „Einkommensermittlung bei abhängig Beschäftigten“) sind grundsätzlich um die abzugsfähigen Belastungen (siehe dazu Stichwort „Abzugsfähige Belastungen“) zu bereinigen. Hierzu gehören auch die mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwendungen (= berufsbedingte Aufwendungen = Werbungskosten) z.B. für Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge zu Berufsverbänden, Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ein Arbeitszimmer oder Fortbildungskosten oder auch eine Tagesmutter. Nähere Erläuterungen zu diesen einzelnen Abzugsposten sind jeweils unter den gleichlautenden Stichworten zu finden. Auch Umzugskosten können berufsbedingte Aufwendungen sein, wenn der Umzug erforderlich war, weil der Unterhaltspflichtige eine weit von seinem bisherigen Arbeitsort entfernt [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login