- Wahrheitspflicht, prozessuale (§ 138 ZPO)
- Waisenrente
- Wechselmodell
- Wechsel des Studienorts
- Wegfall der Geschäftsgrundlage für Unterhaltsvereinbarungen
- Weihnachtsgeld
- Werbungskosten
- Wertsicherungsklausel bzw. Preisklausel
- Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs (§ 1579 BGB)
- Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs (§ 1586a BGB)
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO)
- Wiedergutmachung unterhaltsrechtlicher Fehler
- Wiederheirat
- Willkürverbot im Unterhaltsrecht
- Wirtschaftsgeld (§§ 1360, 1360a BGB)
- Witwen-/Witwerrente, wieder auflebende
- Wohnbedarf
- Wohngeld
- Wohnkostenersparnis
- Wohnrecht
- Wohnsitz, gemeinsamer (§ 1579 Nr. 7 BGB)
- Wohnungsüberlassung
- Wohnwert
Eltern schulden ihren Kindern gem. § 1610 Abs. 2 BGB die Kosten für eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Darunter wird eine Berufsausbildung verstanden, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Im Ergebnis sind die Eltern daher verpflichtet, die wirtschaftlich zumutbare Finanzierung der optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung ihrer Kinder zu übernehmen. Daraus folgt, dass die Eltern bei Vorliegen entsprechender Begabungen und Neigungen auch ein Studium zu finanzieren haben, wobei die Aufnahme und die Ausgestaltung des Studiums grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Kindes liegt, das bei der Ausübung dieser Eigenverantwortung allerdings die Belange der Eltern mitberücksichtigen muss (so schon BGH, FamRZ 1992, 1064; OLG Hamm, Beschl. v. 19.07.2013 – 6 UF 46/13, FamRZ 2014, 563). Dem Kind [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login