- Fachrichtungswechsel
- Fälligkeit (§§ 1613 Abs. 1 Satz 2, 286 BGB)
- Fälligkeit des Unterhalts (§§ 1361 Abs. 4, 1585 Abs. 1 Satz 2, 1612 Abs. 3 Satz
- Fahrtkosten
- Faires Verfahren
- Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
- Familienunterhalt (§§ 1360, 1360a BGB)
- Familienunterhalt (§ 1579 Nr. 6 BGB)
- Familienzuschlag
- Feiertagszuschläge
- Ferien
- Ferienarbeit des Schülers/Studenten
- Fiktive Einkünfte
- Firmenwagen
- Firmenwertabschreibung
- Fliegeraufwandsentschädigung
- Fortbildungskosten
- Fortbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)
- Freibeträge, steuerliche
- Freistellungsvereinbarung
- Freiwillig gezahlter Unterhalt
- Freiwillige Leistungen Dritter
- Freiwilliger Wehrdienst
- Fremdbetreuung des Kindes
Firmenwertabschreibung
Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Selbständigen (siehe auch das Stichwort „Einkommensermittlung bei Selbständigen“) können Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts (die Begriffe werden synonym verwendet) bei Gewerbetreibenden und Abschreibungen des Praxiswerts bei Freiberuflern (siehe dazu auch das Stichwort „Praxiswertabschreibung“) einen möglichen Abzugsposten darstellen. In welchem Umfang Geschäfts-/Firmenwert- oder Praxiswertabschreibungen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind, ist nach den gleichen Grundsätzen wie bei sonstigen Abschreibungen (siehe auch das gleichlautende Stichwort) zu entscheiden, d.h., nur soweit die Abschreibungen mit einer tatsächlichen Verringerung der für den täglichen Lebensbedarf zur Verfügung stehenden Mittel einhergehen, sind sie unterhaltsrechtlich beachtlich (OLG Hamm, Urt. v. 17.04.1997 – 2 UF 348/96, NJW-RR 1998, 78). Bei dem Firmenwert muss es sich zunächst einmal um ein eigenständiges [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login