Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Aufwendungen, die notwendig sind, um sich im ausgeübten Beruf auf dem neuesten Stand zu halten, können als unterhaltsrechtlich relevante Abzugsposten anerkannt werden (OLG Celle, FamRZ 2008, 1853; KG, FamRZ 1979, 66; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rdnr. 944). Berücksichtigt werden die Tagungsgebühren bzw. Lehrgangskosten, die Kosten der An- und Abreise sowie die vertretbaren Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Wendl/Dose, § 1 Rdnr. 144). Bei den Verpflegungskosten kommt der Abzug von ersparten Aufwendungen i.H.v. 1/3 in Betracht. Etwaige Zuschüsse des Arbeitgebers sind zu [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen