Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Zulagen werden häufig auch dann gezahlt, wenn dafür vom Arbeitnehmer gar kein Mehreinsatz bzw. die Hinnahme von besonderen Belastungen gefordert wird. Solche Zulagen sind, soweit sie nicht durch einen effektiven Mehrbedarf ausgelöst werden, ohne weiteres als Einkommen zu werten. Aber auch tatsächliche Erschwerniszulagen, wie z.B. die Schmutzzulage, Nachtarbeitszulage, Schichtarbeitszulage (siehe auch Stichwörter Schichtzulage“, „Nachtarbeitszuschläge“, „Feiertagszuschläge“, „Sonn- und Feiertagszulagen“, „Auslandszulagen“) oder die Zulagen für gefährliche Arbeiten (z.B. Entschärfung von Bomben aus dem 2. Weltkrieg), die eine erhöhte Belastung bzw. Einsatzbereitschaft des Arbeitnehmers bedingen, stellen grundsätzlich Einkommen dar. Im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung entsprechend einer unzumutbaren Tätigkeit (vgl. Stichwort „Unzumutbare Tätigkeit“) ist jedoch die Höhe der Einkommensanrechnung zu überprüfen. Wer sich besonderen Belastungen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen