- Eheähnliches Verhältnis (§ 1579 Nr. 2 und 8 BGB)
- Eheangemessener Selbstbehalt
- Ehebedingte Nachteile
- Ehedauer (§ 1579 Nr. 1 BGB)
- Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Eheliche Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB)
- Eheliches Fehlverhalten (§ 1579 Nr. 7 BGB)
- Eigenheim
- Eigenheimzulage
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eingliederungshilfen
- Einkommen
- Einkommensermittlung bei abhängig Beschäftigten
- Einkommensermittlung bei Selbständigen
- Einkommensverschlechterung
- Einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG
- Einstweilige Anordnungen zur Unterhaltssicherung bei Vaterschaftsfeststellung
- Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO)
- Einstweiliger Rechtsschutz in Unterhaltssachen
- Elementarunterhalt
- Elterngeld
- Elternunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Empfangsbekenntnis (§ 175 ZPO)
- Enkelunterhalt (§§ 1601, 1607 BGB)
- Entlassungsgeld
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
- Erfindervergütung
- Erledigungserklärung, Kostenentscheidung nach
- Erschwerniszulagen
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsobliegenheit (EWO)
- Erwerbstätigenbonus
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Existenzminimum
Zulagen werden häufig auch dann gezahlt, wenn dafür vom Arbeitnehmer gar kein Mehreinsatz bzw. die Hinnahme von besonderen Belastungen gefordert wird. Solche Zulagen sind, soweit sie nicht durch einen effektiven Mehrbedarf ausgelöst werden, ohne weiteres als Einkommen zu werten. Aber auch tatsächliche Erschwerniszulagen, wie z.B. die Schmutzzulage, Nachtarbeitszulage, Schichtarbeitszulage (siehe auch Stichwörter Schichtzulage“, „Nachtarbeitszuschläge“, „Feiertagszuschläge“, „Sonn- und Feiertagszulagen“, „Auslandszulagen“) oder die Zulagen für gefährliche Arbeiten (z.B. Entschärfung von Bomben aus dem 2. Weltkrieg), die eine erhöhte Belastung bzw. Einsatzbereitschaft des Arbeitnehmers bedingen, stellen grundsätzlich Einkommen dar. Im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung entsprechend einer unzumutbaren Tätigkeit (vgl. Stichwort „Unzumutbare Tätigkeit“) ist jedoch die Höhe der Einkommensanrechnung zu überprüfen. Wer sich besonderen Belastungen [...]
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