- Eheähnliches Verhältnis (§ 1579 Nr. 2 und 8 BGB)
- Eheangemessener Selbstbehalt
- Ehebedingte Nachteile
- Ehedauer (§ 1579 Nr. 1 BGB)
- Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Eheliche Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB)
- Eheliches Fehlverhalten (§ 1579 Nr. 7 BGB)
- Eigenheim
- Eigenheimzulage
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eingliederungshilfen
- Einkommen
- Einkommensermittlung bei abhängig Beschäftigten
- Einkommensermittlung bei Selbständigen
- Einkommensverschlechterung
- Einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG
- Einstweilige Anordnungen zur Unterhaltssicherung bei Vaterschaftsfeststellung
- Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO)
- Einstweiliger Rechtsschutz in Unterhaltssachen
- Elementarunterhalt
- Elterngeld
- Elternunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Empfangsbekenntnis (§ 175 ZPO)
- Enkelunterhalt (§§ 1601, 1607 BGB)
- Entlassungsgeld
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
- Erfindervergütung
- Erledigungserklärung, Kostenentscheidung nach
- Erschwerniszulagen
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsobliegenheit (EWO)
- Erwerbstätigenbonus
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Existenzminimum
Einkommen
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ebenso wie bei der Frage der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten alle Einkünfte heranzuziehen, gleich welcher Art diese sind und aus welchem Anlass sie im Einzelnen gezahlt werden. Die Einnahmen müssen jedoch dem Empfänger dauerhaft zur freien Verfügung stehen, was bei Einnahmen aus strafbaren Handlungen nicht der Fall ist (LSG Berlin-Brandenburg v. 03.01.2017 – L 23 SO 339/16 B ER, DRsp Nr. 2017/2136). Zu den unterhaltsrechtlich relevanten Einkünften gehören nicht nur das Arbeitseinkommen einschließlich vom Arbeitgeber gewährter geldwerter Vorteile (siehe auch die Stichwörter „Firmenwagen“ und „Personalrabatte“) des abhängig Tätigen bzw. die Entnahmen des selbständig Tätigen, sondern auch Erträge aus Kapitalvermögen (siehe dazu z.B. BGH, FamRZ 1988, 1145 re.Sp.; siehe auch die Stichwörter „Zinseinkünfte“ und „Vermögenserträge“); [...]
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