Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschäden. Bei Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 als Modellversuch im Jahr 2005 waren nach den damals verfügbaren statistischen Daten bei 22 % aller Unfälle mit Personenschäden Fahrzeugführer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren beteiligt. War eine Person zwischen 18 und 20 Jahren als Fahrzeugführer an einem Unfall beteiligt, trug er bei statistischer Betrachtung in 69 % der Fälle die Hauptschuld. Beim Begleiteten Fahren ab 17 handelt es sich daher um ein Konzept zur Risikosenkung (Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 48a FeV Rdnr. 25 f.). Durch Gesetz vom 14.08.2006 (BGBl I, 2412) wurde die Möglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung für Minderjährige geschaffen. Die Ermächtigungsnorm findet sich in § 6e StVG. Danach wird das Bundesministerium für Verkehr ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des [...]