- Kapitel 1 Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entstehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Kapitel 2 Änderungen von Vereinbarungen
- Kapitel 3 Ansprüche gegen Dritte
- Kapitel 4 Streitigkeiten aus Mietverhältnis
- Kapitel 5 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Kapitel 6 Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung
- Kapitel 7 Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung - Erhaltungsmaßnahmen und Erhaltungsrücklage
- Kapitel 8 Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung - Bauliche Veränderungen, Kosten und Nutzungen
- Kapitel 9 Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Benutzung
- Kapitel 10 Anspruch der Gemeinschaft gegen Verwalter auf Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
- Kapitel 11 Ansprüche der Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter; Ansprüche des Verwalters gegen die Gemeinschaft und die Wohnungseigentümer
- Kapitel 12 Verwaltungsbeirat
- Kapitel 13 Wohnungsentziehungsklage
- Kapitel 14 Nichtigkeitsfeststellung und Anfechtung des Beschlusses - formelle Gründe
- Kapitel 15 Verfahrensrechtliche Besonderheiten im WEG-Prozess
- Kapitel 16 Einstweiliger Rechtsschutz
- Kapitel 17 Zwangsvollstreckung
- Kapitel 18 Insolvenz
- Kapitel 19 Streitwert, Kosten und Kostenfestsetzung
- Kapitel 20 Übergangsvorschriften
- Anhang
Kapitel 18 Insolvenz
Immer mehr Wohnungseigentümer geraten infolge finanzieller Belastungen in eine wirtschaftliche Krise, die zunehmend in eine Insolvenz mündet. Die Ursachen können u.a. in Einkommensausfällen des selbst nutzenden Eigentümers und der damit verbundenen finanziellen Einschränkung, im Ausfall der Mietzahlungen bei einer vermieteten Eigentumswohnung, was meist zur Nichtbegleichung der Kreditraten führt, sowie in fehlgeschlagenen Steuerersparnismodellen liegen. Als unauflöslicher Gemeinschaftsverband sind davon auch unmittelbar die restlichen Wohnungseigentümer berührt, wobei Kettenreaktionen als Folge einer Insolvenz nicht ausbleiben. Nach Auffassung des BGH1) BGH, Beschl. v. 14.06.2007 – V ZB 18/07, NZM 2007, 600. ist ein Verzicht auf das Wohnungseigentum analog § 928 BGB nicht möglich.Obwohl gewichtige Argumente für eine Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft gesprochen hätten, hatte der Gesetzgeber in § 11 Abs. 3 WEG2) Gesetz zur Änderung des [...]
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