Wohnungs und Haushaltssachen: Verfahrensfragen:
(>Sachrecht / >EA) (>§ 200 ff FamFG im Kontext) (>Früher)
Was sind "Ehewohnungs- und Haushaltssachen"?
-Definition: >Dazu
-Abgrenzung: >vom Gewaltschutz / >vom Zugewinnausgleich
Verfahrensart: Sämtliche WH-Fälle sind FG-Verfahren (dazu); ggf. Folgesachen (dazu).
Besonderheiten in WH-Verfahren:
-Grenzen der Zulässigkeit des Antrags (Menü)
-Aufklärungsauflagen (>Verspätung)
-Erörterung mit den Eheleuten (>Taktik)
-Erledigung des Verfahrens/ Todesfälle
-Entscheidung:
-Anordnungen, auch zur Durchführung
-Beginn und Ende der Wirksamkeit
-Anordnungen zu Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit (Wohnung)
-Vollstreckung:
-Bei Insolvenzeröffnung: Das Hausrats-Verfahren wird grds. nicht unterbrochen, OLG
Naumburg DRsp 2004/2603 = FamRZ 2004,1800.
Ansonsten: