- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Text der Reform zum Sachrecht (ab 1.9.2009)
- Was sind WH-Verfahren?
- Wohnungs und Haushaltssachen: Verfahrensfragen
- WH: Örtliche Zuständigkeit
- Antrag in WH-Verfahren
- Aufklärungsauflagen in WH-Verfahren
- Zulässigkeit des WH-Antrags
- Beteiligung in WH-Verfahren
- Jugendamt in WH-Verfahren
- Erörterung in WH-Verfahren
- Erledigung in WH-Verfahren
- WH: Durchführungsanordnungen
- Wirksamwerden von WH-Entscheidungen
- Bedeutung der Reform zum 1.9.2009
- Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung - Mit dinglichen Rechten
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung: Grundsätze
- Folgen einer Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen anlässlich der Scheidung
- Eigentumsverhältnisse an Haushaltsgegenständen
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen im Alleineigentum bei Scheidung?
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung: Bei Miteigentum
- Folgen einer Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen bei Trennung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Rechte Dritter
- Haushaltsgegenstände im Alleineigentum bei Trennung
- Haushaltsgegenstände im Miteigentum bei Trennung: Zuweisung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Ausgleichsansprüche
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Dingliche Rechte
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Kindern
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Gewalt und Drohung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Grundsätze
- Schutzanordnungen bei Überlassung der Ehewohnung
(>Internationale Zuständigkeit) (>§ 201 f FamFG im Kontext) (>Früher) 3. Wenn nachträglich eine Ehesache hinzukommt 1. Wenn bereits eine Ehesache anhängig ist (vorrangig!): a. Gesetzeslage: "Ausschließlich zuständig ist in dieser Reihenfolge: 1. während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war .." (§ 201 Nr.1 FamFG). b. Bedeutung: (a) Ist zeitgleich eine "Ehesache anhängig"? Insoweit gilt grds. das Gleiche wie beim Güterrecht (§ 262 I 1 FamFG >Text / >Dazu). Maßgeblich ist hier jedoch der Zeitpunkt, in dem das Gericht mit der WH-Sache erstmals befasst wird, Zöller[30.] 201 FamFG R.2. (b) Wenn ja: Dann ist das Familiengericht der Ehesache ausschließlich zuständig, auch wenn sich diese beim Rechtsmittelgericht befindet. Nachrangige Zuständigkeiten sind ausgeschlossen, Vereinbarungen ebenso, Zöller[30.] 201 FamFG R.1. 2. Wenn derzeit ohne Ehesache: a. Grundsätze: § [...]
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