Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Regelungsgehalt des § 36 Nr. 1 EGZPO Die Regelung des § 36 Nr. 1 EGZPO bezweckt die Überleitung der noch nach dem Recht vor 2008 geschaffenen Unterhaltstitel in das neue Recht. Dabei soll mit der Vorschrift im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtseinheit eine schnellstmögliche und umfassende Anwendung des neuen Rechts erreicht werden (BT-Drucks. 16/1830, S. 62). Die Regelung des § 36 Nr. 1 EGZPO ist anzuwenden auf alle titulierten und nicht titulierten Unterhaltsregelungen nach dem vor 2008 geltenden Recht, bei denen die Anwendung der neuen rechtlichen Regelungen zu einem veränderten Ergebnis führt, ohne dass sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. § 36 Nr. 1 EGZPO erfasst ausdrücklich Umstände, die vor dem Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes bereits bestanden haben, aber durch das Gesetz erst erheblich geworden sind, und ermöglicht so die Anpassung der Altregelungen an die neue Rechtslage. 2. Zulässigkeit der Anpassung Eine [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen