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Nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch die an ihm befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile sind versichert. Die hierzu gehörige Regelung findet sich in A.2.1.2 AKB 2015. In A.2.1.2.1, A.2.1.2.2 AKB 2015 werden jedoch zahlreiche beitragsfrei mitversicherte bzw. abhängig vom Wert mitversicherte Teile aufgeführt. Vertragsinhalt werden immer die dem jeweiligen Kaskoversicherungsvertrag zugrundeliegenden AKB mit den entsprechenden Regelungen über die mitversicherten Teile. In früheren AKB′s gab es sogenannte Teilelisten, die u.U. noch zur Anwendung kommen. Zum Verständnis der Regelung muss zwischen Fahrzeugteilen einerseits und Zubehör andererseits unterschieden werden. In der Fahrzeugversicherung sind „Teile“ eines Fahrzeugs diejenigen Gegenstände, die bei Neulieferung zur serienmäßigen Ausstattung gehören und ohne die ein Fahrzeug vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer als unvollständig wahrgenommen wird (Reifen, Auspuff, Lenkrad, Sitze, Felgen). [...]
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