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Die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs ist meist wie folgt standardisiert: Neben der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs für ein bestimmtes Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum und die insoweit zu beachtenden Modalitäten selbst treten der Übergang der Verpflichtung im Fall der Veräußerung oder Stilllegung des betroffenen Fahrzeugs auf ein anderes, von der Behörde zu bestimmendes Fahrzeug, die Aushändigungsverpflichtung zu Prüfzwecken während der Führungsdauer, die Aufbewahrungsverpflichtung nach Ablauf der Führungsdauer für einen weiteren bestimmten Zeitraum, die Aushändigungsverpflichtung zu Prüfzwecken nach Ablauf der Führungsdauer, die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit aller oder mancher der vorstehenden Verpflichtungen, die Androhung von Zwangsgeldern für den Fall der Nichterfüllung aller oder mancher Verpflichtungen sowie die Kostenentscheidung für den Erlass des Bescheids. Beispielhaft ist folgender „Musterbescheid“: Konkrete [...]
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