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Rechtsschutz gegen Fahrtenbuchauflagen ist bei allen deutschen Verwaltungsgerichten ein zentrales Thema. Immer häufiger greifen die zuständigen Behörden zu diesem Mittel, wenn in einem Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder -strafverfahren der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Für den Betroffenen ist die Führungsverpflichtung meist lästig, so dass oft versucht wird, den Verwaltungsakt durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kassieren zu lassen. In welchen Fallkonstellationen allerdings insoweit überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, ist offenbar wenig bekannt. Die Erfahrung zeigt, dass es nur selten zur Aufhebung der Fahrtenbuchauflage kommt. Der Fahrtenbuchauflage kommt eine rein präventive und keine strafende Funktion zu (OVG Sachsen, Beschl. v. 31.08.2017 – 3 A 445/16). Die einschlägige Norm für die Fahrtenbuchauflage ist § 31a StVZO. Nach Absatz 1 kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene [...]
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