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Die Problematik des Führerscheintourismus ist ungebrochen aktuell. Auf der Ebene der europäischen Gerichtsbarkeit sind die meisten umstrittenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der EU-Fahrerlaubnisse spätestens nach den Entscheidungen in den Rechtssachen Akyüz (EuGH, Urt. v. 01.03.2012 – C-467/10 – SVR 2012, 150) und Hofmann (EuGH, Urt. v. 26.04.2012 – C-419/10 – SVR 2012, 273) zwar weitgehend geklärt, auch wenn der EuGH noch nicht über die Vorlagen des VG Sigmaringen (Beschl. v. 30.04.2013 – 4 K 133/13 – SVR 2013, 476) und des OLG Nürnberg (das Verfahren wird beim EuGH unter dem Az. C-339/14 geführt (ABl EU 2014, Nr. C 372, 2) entschieden hat. Dennoch sind die die deutschen Gerichte mit Fragen der Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach wie vor stark beschäftigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihren Führerscheinrichtlinien vereinfacht ausgedrückt geregelt, dass die Mitgliedstaaten die [...]
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