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Zahlreiche Versicherungen verzichten bei Reparatur der Frontscheibe auf den Abzug der Selbstbeteiligung, da die Reparatur deutlich kostengünstiger als ein Austausch ist. In der Regel ist dies bei den entsprechenden Versicherern in deren AKB aufgenommen. Allerdings kommt eine Reparatur, die von speziell ausgerüsteten Fachbetrieben ausgeführt wird, nicht in allen Fällen in Betracht. Insbesondere darf es sich nur um eine punktuelle Beschädigung handeln, die nicht im Sichtfeld des Fahrers und nicht zu nahe am Rand der Scheibe [...]
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