Untermieter muss an Energieversorger zahlen
Wenn ein Untermieter allein die Wohnung bewohnt, ist er i.d.R. der Vertragspartner des Energieversorgers und schuldet diesem die Strom- und Gasgebühren. Ein Vertrag mit dem (Haupt-)Mieter kommt dann nicht zustande, wenn dieser keine tatsächliche Verfügungsgewalt hat und selbst keine Strom und Gas verbraucht. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
BGH vereinfacht Nebenkostenabrechnung
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu den formellen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gefällt. Für Vermieter bedeutet das Urteil eine Vereinfachung bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung, während sich für Mieter eine erschwerte Überprüfbarkeit ergibt. Allerdings sollten Vermieter im eigenen Interesse nicht unbedingt nur die vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen beachten.
Hartz IV: Wann werden Heizkosten-Rückzahlungen angerechnet?
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen nicht zwingend zu geringeren ALG-2-Leistungen führen müssen. Eine Anrechnung solcher Rückzahlungen erfolgt demnach nicht, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist.
Warmwasserkosten bei Leerstand
Der BGH hat sich mit der Umlage von Warmwasserkosten im Fall eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhaus beschäftigt. Im entschiedenen Fall war die Heizungsanlage auf eine große Zahl von Wohnungen ausgelegt. Infolge des Leerstands mussten die verbliebenen Mieter entsprechend hohe Kosten tragen. Der BGH hat nun im Grundsatz die Kostenverteilung durch den Vermieter gebilligt.
Betriebskostenabrechnung bei mehreren Häuserblocks
Inwieweit Vermieter bei einer Betriebskostenabrechnung die Gesamtkosten für eine Wirtschaftseinheit von mehreren Häuserblocks ausweisen müssen, hat jetzt der BGH in einer Grundsatzentscheidung klargestellt.
Kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei vorbehaltloser Erstattung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaummiete
Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht.
Möglichkeit der Nachberechnung von Betriebskosten
Ein Vermieter darf dem Mieter unter bestimmten Umständen einzelne Betriebskosten nachträglich berechnen, auch wenn er bereits über mehrere Jahre Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.
Voraussetzung einer Betriebskostennachforderung und ihre Verjährung
Ein Vermieter kann sich in der Betriebskostenabrechnung eine Nachberechnung hinsichtlich der Positionen vorbehalten, die er ohne Verschulden nur vorläufig abrechnen kann. Daher beginnt die Verjährung einer Betriebskostennachforderung erst mit Kenntnis der rückwirkenden Festsetzung der Grundsteuer.
BGH: Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip
Im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung (HeizKV) ist über die Heiz-und Warmwasserkosten zwingend nach dem Leistungsprinzip (und nicht nach dem Abflussprinzip) abzurechnen.
Einvernehmliche Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode
§ 556 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zwecke der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen.