Vollstreckung in Familiensachen:
(Verf09/182)
Autor: Brückel
(>Wirksamwerden der Entscheidungen) (>Gesetzeswortlaut im Kontext) (>Früher)
Besonderheiten bei Folgesachen im Verbund: >Dazu
Besonderheiten bei einstweiligen Anordnungen: >Dazu
Regeln für isolierte Hauptsache-Verfahren:
-Ehesachen: >Dazu
-Familienstreitsachen (dazu):
-Überhaupt vollstreckbar?/ Nach welchen Regeln?/ Ab wann?
-Allgemeine Voraussetzungen nach ZPO
-Einsatz des Gerichtsvollziehers
-Einstellung der Zwangsvollstreckung
(>Bei Verfahrens-/Prozessstandschaft)
-Rechtsbehelfe in der Vollstreckung
-FG-Sachen: >Dazu (Menü)
Bei Auslandsbezug: >Dazu
Zur europäischen Kontenpfändung vgl. das Gesetz vom 21.11.2016: >Dazu.
Zum Vollstreckungsmanagement des Gläubigers ab 1.1.2013 vgl. Dierck/ Griedl NJW 2013,3201.
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