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Vollstreckung in Familiensachen:  

(Verf09/182)
Autor: Brückel

(>Wirksamwerden der Entscheidungen)    (>Gesetzeswortlaut im Kontext)    (>Früher)

Besonderheiten bei Folgesachen im Verbund: >Dazu

Besonderheiten bei einstweiligen Anordnungen: >Dazu

Regeln für isolierte Hauptsache-Verfahren:

-Ehesachen: >Dazu

-Familienstreitsachen (dazu):

-Überhaupt vollstreckbar?/ Nach welchen Regeln?/ Ab wann?

-Allgemeine Voraussetzungen nach ZPO

-Ausführung (je nach Fall)  

-Einsatz des Gerichtsvollziehers

-Vollstreckungsschutz  

-Einstellung der Zwangsvollstreckung

-Besonderheiten bei Unterhalt  

(>Bei Verfahrens-/Prozessstandschaft)

-Kosten

-Rechtsbehelfe in der Vollstreckung

-VKH für die Vollstreckung?

-FG-Sachen: >Dazu (Menü)

Bei Auslandsbezug: >Dazu

Zur europäischen Kontenpfändung vgl. das Gesetz vom 21.11.2016: >Dazu.

Zum Vollstreckungsmanagement des Gläubigers ab 1.1.2013 vgl. Dierck/ Griedl NJW 2013,3201.

Pfändungsschutzkonto: § 850k ZPO (Text)