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(>FG-Sache? / >In Streitsachen / >Verfahrensfragen / >Umgang und HK) (>Früher) (>Bei Kindesentführung) (>§ 86 FamFG im Kontext) 3. Ab wann?/ Klausel?/ Zustellung? 1. Übersicht: (>Verfahrensfragen / >Bei Umgang und Kindesherausgabe) Die Regel "Titel, Klausel, Zustellung" (dazu) gilt in FG-Sachen grds. ebenfalls, KG DRsp 2017/389 = FamRZ 2017,919, OLG Oldenburg FamRZ 2017,1333. Einer Klausel bedarf es allerdings nur in Ausnahmefällen (>s.u.). Welche Titel erforderlich sind, ergibt sich aus § 86 I FamFG (s.u.2), das Erfordernis der Zustellung aus § 87 II FamFG (>s.u.). 2. Woraus könnte vollstreckt werden? a. Gesetzeslage: "Die Vollstreckung findet statt aus 1. gerichtlichen Beschlüssen; 2. gerichtlich gebilligten Vergleichen (§ 156 Abs.2); 3. weiteren Vollstreckungstiteln im Sinne des § 794 der ZPO, soweit die Beteiligten über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können" (§ 86 I FamFG). b. Bedeutung: (a) Grundsätze: [...]
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