- Ausgangssituationen im Überblick
- Besonderheiten bei der Ehewohnung
- Beibehaltung des Miteigentums
- Übertragung von Eigentum – steuerliche Folgen
- Eigenheimzulage
- Ausgleichszahlung/Fälligkeit
- Schuldhaftentlassung/Freihaltung
- Sicherung des Mehrerlöses
- Wohnrecht/Nießbrauch
- Eigentumsübertragung auf Minderjährige
- Zusammentreffen mit Zugewinnausgleich, auch Ehegatteninnengesellschaft, Gesamtschuldnerausgleich, familienrechtlichem Kooperationsvertrag
- Zusammentreffen mit Ehegattenunterhalt
- Zusammentreffen mit Versorgungsausgleich
- Herausgabe und Räumung
- Versöhnung
- Gegenstandswert
Bei Auflösung des Miteigentums stellt der Wert des verkauften Anteils den Gegenstandswert dar. Das muss nicht identisch mit der Höhe der Auszahlung sein, da Ehegatten häufig bereit sind, unter Wert aus der Miteigentumsgemeinschaft auszuscheiden, um dem anderen den Ankauf überhaupt zu ermöglichen. Ist zugleich der Versorgungs- oder Zugewinnausgleich verrechnet worden, ist die Höhe der Ausgleichsforderung hierauf zu addieren, auch wenn sie vom Zahlbetrag letztlich abgezogen [...]
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