Eheleute greifen i.d.R. auf die Musterkaufverträge zurück, die auch unter Fremden Anwendung finden. Möglicherweise wünschen sie aber nicht das Sicherheitsinstrument der Auflassungsvormerkung, gestatten einander großzügige Stundung oder Ratenzahlung oder verzichten auf die Abtretung der kreditierten Ausgleichszahlung. Hier ist individuellen Regelungen keine Grenze gesetzt. Kein Abfindungsbetrag (positive Feststellung) Die Vertragsteile vereinbaren, dass ein Zahlbetrag als Gegenleistung weder geschuldet ist noch in der Vergangenheit bereits durch den Übernehmer entrichtet wurde. Fälligkeit – Festtermin (Standard-Fall) Der Zahlbetrag ist fällig und zahlbar am ...; Gutschrift maßgebend. Fälligkeit – Mitteilung durch Notar Der Ausgleichsbetrag ist fällig zum …, nicht jedoch vor Ablauf einer Frist von zehn Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des amtierenden Notars, dass: a) [ggf.: die in dieser Urkunde bewilligte Eigentumsvormerkung vertragsgemäß im Grundbuch [...]