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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Halteverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant auf der Straße stand, ohne dass es zu einer Behinderung des fließenden Verkehrs gekommen wäre. Neben dem Zeichen 283 war aber noch das Zusatzzeichen der lfd. Nr. 62.2 angebracht. Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Galt das Zeichen 283? Galt ein Zusatzzeichen? Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Auf die Zusatzzeichen kommt es an: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1) Vorschriftzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen Abschnitt 8 Halt- und Parkverbote 61 Ge- oder Verbot 1. Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen [...]
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