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Der Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der BKatV war den Ländern und Verbänden am 29.06.2021 zur Beteiligung zugeleitet worden. Im Bundeskabinett wurde er am 01.09.2021 behandelt. Nach der einheitlichen Zustimmung des Bundesrates am 08.10.2021 wurde die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Die Änderungen der Geldbußen und Fahrverbote traten drei Wochen nach der Verkündung, am 09.11.2021, in Kraft. Lfd. Nr. Tatbestand Regelsatz Fahrverbot Punkt(e) FaP-Kategorie 51 Unzulässig gehalten 20 € 51.1 – mit Behinderung 35 € 51a Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten 55 € 51a.1 – mit Behinderung 70 € 1 B 51a.2 – mit Gefährdung 80 € 1 B 51a.3 – mit Sachbeschädigung 100 € 1 B 51b An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 € 51b.1 – mit Behinderung 55 € 51b.2 länger als 1 Stunde 55 € 51b.2.1 – mit Behinderung 55 € 51b.3 wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz [...]
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