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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.mv-justiz.de > ganz unten (blaues Feld): OLG Rostock > Informationen (oben)] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich (soweit ersichtlich) im Vorwort, in den Ziffern 10.4, 12.1, 12.2, 12.3, 13.1.2, 13.3, 21.2 bis 23.3 und in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 01.01.2020) Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2019 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalt minderjähriger Kinder nach § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015; BGBl. I S. 2188 i.d.F. der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom [...]
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