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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.mv-justiz.de > Gerichte/ StA (li.) > OLG Rostock > ganz unten] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich (soweit ersichtlich) im Vorwort, unter Ziffer 2.1 und 2.4 sowie in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 01.01.2017) Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche inhaltliche Änderungen zu den bis 31.12.2016 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalt minderjähriger Kinder nach § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015; BGBl. I S. 2188) und der Anhebung des Kindergeldes (Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von [...]
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