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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.olg-hamm.nrw.de > Schnellzugriff (re.): Hammer Leitlinien] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - nur in den Ziffern 5.4 und 20 sowie in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Anhang Rechenbeispiele: >Differenzmethode / >Mangelfall Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht Stand: 01.01.2018 Vorbemerkung Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen [...]
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