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Systemwechsel

Seit dem 01.07.1977, dem Tag seiner erstmaligen Geltung nach dem Inkrafttreten des 1. EheRG, machte der Versorgungsausgleich Familienrichtern und den am Scheidungsverfahren beteiligten Rechtsanwälte wegen seiner detailverliebten, komplizierten Regelung das Leben schwer. Nur wenige Juristen fühlen sich in dieser Rechtsmaterie einigermaßen zu Hause. Das hat zu heftiger Kritik an der Grundstruktur sowie an Details des Versorgungsausgleichs in seiner bisherigen Form geführt. Mehr als einmal wurde aus der Praxis der Ruf nach einer Verlagerung dieses Rechtsinstituts in die Hände von Experten in den jeweiligen Versorgungssystemen laut. Zuletzt wurde diese „Erlösung vom Versorgungsausgleich“ in der vom BMJ eingesetzten Kommission „Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ diskutiert, die am 27.10.2004 einen Abschlussbericht von 110 Seiten und einem Anhang von 81 Seiten vorgelegt hat (zu diesem Abschlussbericht und den Stellungnahmen vgl. Rotax, ZFE 2005, 9 ff.). Das Recht des [...]
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