- Abänderung des Versorgungsausgleichs
- Abfindung
- Abschmelzungsbeträge
- Abtrennung des Versorgungsausgleichs
- Abtretung von Versorgungsansprüchen
- Aktueller Rentenwert
- Amtliche Umrechnungsfaktoren
- Amtsermittlung
- Analoges Quasisplitting
- Anpassung nach Rechtskraft
- Antragserfordernisse
- Anwaltszwang
- Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs
- Ausgleichsformen
- Ausgleichswert
- Auskunftspflichten und -rechte
- Ausländische Versorgungsanrechte
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Aussetzung des Verfahrens
- Auszugleichende Anrechte
- Durchbrechung der Rechtskraft der Ausgleichsentscheidung
- Abkehr von der "Totalrevision"
- Voraussetzungen der Abänderung eines Versorgungsausgleichs bei der Scheidung
- Durchführung der Abänderung eines Wertausgleichs bei der Scheidung
- Abänderung eines Wertausgleichs nach der Scheidung
- Abänderung von Vereinbarungen
- Verfahrensbesonderheiten für das Abänderungsverfahren
Abänderung des Versorgungsausgleichs
Das Recht des Versorgungsausgleichs, wie ihn sich der Reformgesetzgeber im Jahr 1977 vorgestellt hatte, war eng mit dem Gedanken eines endgültigen Ausgleichs der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsvermögen bei der Scheidung verbunden. Im Versorgungsausgleich gab es deshalb bis zum 31.12.1986 ebenso wenig wie im Zugewinnausgleich die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung. Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die im Zusammenhang mit der Scheidung ergingen, waren nach Eintritt der Rechtskraft unabänderlich. Daran hatte das BVerfG grundlegend Anstoß genommen und zumindest für bestimmte Bereiche eine Abänderungsmöglichkeit gefordert (BVerfG, FamRZ 1980, 326). Seit dem 01.01.1987 gab § 10a VAHRG eine umfassende Abänderungsmöglichkeit. Durch diese Neuregelung wurde die Bestands- bzw. Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung weitgehend in Frage gestellt. Allerdings ist sie nie völlig beseitigt worden. Der Gesetzgeber hat bei Schaffung der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login