Mieterhöhung: BGH klärt Härtefallregelung bei Modernisierung
Wann können Vermieter nach Wohnungsmodernisierungen die Miete erhöhen? Und wann können Mieter sich auf einen Härtefall berufen? Der BGH hat klargestellt, dass die Angemessenheit der Wohnungsgröße dabei kein absolutes Ausschlusskriterium ist. Insoweit sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Der Härteeinwand kann bei gesetzlichen Sanierungspflichten ausgeschlossen sein.
Mietminderung bei Baulärm auch in der Großstadt
Erheblicher Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen. Eine Minderung ist auch in Großstädten nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil Baulärm dort regelmäßig hinzunehmen wäre. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Das Gericht hielt im Streitfall in zwei unterschiedlichen Bauphasen jeweils eine Minderung der Bruttomiete von 30 % bzw. 25 % pro Monat für angemessen.
Kein Fall einer Luxusmodernisierung?
Das Amtsgericht München hat eine Mieterin zur Duldung von Baumaßnahmen verurteilt – darunter ein Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung und Isolierverglasung. Solche Baumaßnahmen stellen demnach keine Luxusmodernisierungen sondern typische Modernisierungsmaßnahmen nach heutigem Standard dar. Ob die angekündigte Mieterhöhung auch rechtmäßig ist, wurde damit noch nicht entschieden.
Kündigung trotz Teilzahlung des Mietrückstands?
Wann ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags unwirksam, weil der Mieter den Mietrückstand (teilweise) nachträglich beglichen hat? Der BGH hat klargestellt, dass nach Erhalt der Kündigung auch bei einer Aufrechnung die Mietrückstände vollständig beglichen werden müssen – ein vollständig verbleibender Rückstand von zwei Monatsmieten ist dann insoweit nicht mehr notwendig.
Mietminderung bei Lärm vom Nachbargrundstück
Mieter, die durch erheblichen Lärm eines Hotels gestört werden, dürfen unter Umständen die Miete gegenüber ihrem Vermieter mindern. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Eine Mietminderung kommt demnach sogar dann in Betracht, wenn dem Vermieter gegenüber dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks kein eigener Anspruch auf Abwehr der Lärmbelästigung oder Entschädigung zusteht.
Kein Wohngeld für Zweitwohnung
Wohngeld als Zuschuss zur Miete kann nicht für eine Zweitwohnung gewährt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Nach dem Wohngeldgesetz können Personen, die zwei oder mehrere Wohnungen bewohnen, nur für die Wohnung Wohngeld erhalten, die für sie als Hauptwohnung den Lebensmittelpunkt bildet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Mietminderung wegen Baulärms
Rechtfertigt Baulärm eine Minderung der Mietzahlung? Das Landgericht Berlin hat die Mietminderung für eine Wohnung, die nach dem Einzug der Mieterin von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen war, für die Dauer der Baumaßnahmen anerkannt. Das Gericht ging davon aus, dass die Parteien stillschweigend einen diesbezüglich üblichen Mindeststandard vereinbart haben.
Mieterhöhungen: Die tatsächliche Wohnfläche zählt
Der BGH hat entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist. Damit hat der BGH zumindest teilweise seine Rechtsprechung zur sog. 10-%-Grenze bei Falschangaben zur Wohnungsgröße aufgegeben.
Hartz IV: Direktzahlung der Wohnungsmiete?
Kann der Vermieter vom Jobcenter die Miete verlangen, weil der ALG-II-Empfänger die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet? Das Bayerische Landessozialgericht hat jetzt einen solchen Direktzahlungsanspruch des Vermieters abgelehnt. Es besteht in solchen Fällen demnach weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters gegen das Jobcenter.
Mietspiegel gekippt
Das Amtsgericht Charlottenburg hat dem Berliner Mietspiegel von 2013 die gesetzliche Vermutungswirkung gem. § 558d Abs. 3 BGB abgesprochen. Auch die Voraussetzungen für einen „einfachen Mietspiegel“ i.S.v. § 558c Abs. 1 BGB seien nicht gegeben. Damit gab das Gericht der Klage einer Vermieterin statt, die die Zustimmung zu einer Mieterhöhung durchsetzen wollte.