Wohnungskauf: Rücktritt wegen verbauter Aussicht
Das OLG Frankfurt am Main hat einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil der den Käufern zugesagte „Skyline-Blick“ nachträglich verbaut worden war. Die sichtbehindernde Bebauung stellt nach Ansicht der Frankfurter Richter eine nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers dar.
Wohnungsabriss als Zweckentfremdung?
In einigen Städten gelten wegen des angespannten Wohnungsmarkts „Zweckentfremdungsverbote“, die sicherstellen sollen, dass vorhandener Wohnraum auch tatsächlich genutzt wird. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin verstößt ein Abriss von Mietwohnraum aber nicht gegen das Verbot der Zweckentfremdung, wenn auf demselben Grundstück Eigentumswohnungen entstehen sollen.
Wohnungskauf: Rückabwicklung bei fehlendem Lärmschutz?
Das Landgericht Coburg hat den Verkäufer einer Eigentumswohnung dazu verurteilt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen sowie Aufwendungen und Schäden des Käufers zu ersetzen, weil der beklagte Verkäufer einen Mangel der Wohnung der Käuferin arglistig verschwiegen hatte. Der Sachmangel betraf eine übermäßige Lärmbeeinträchtigung bzw. eine nicht ausreichende Lärmdämmung der Wohnung.
Immobilienkaufverträge: Rückabwicklung bei Arglist
Wegen des in Grundstückskaufverträgen üblichen Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschlusses können Immobilienverträge nur ausnahmsweise wegen Gebäudemängeln rückabgewickelt werden. Das OLG Oldenburg hat nun einen Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz und zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags verurteilt, nachdem es annahm, dass dieser schwere Feuchtigkeitsschäden arglistig verschwiegen hatte.
BGH begrenzt Schadensersatz bei Immobilienverkäufen
Der BGH hat entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
Bundesrat will Verbraucher vor Schrottimmobilien schützen
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren" (BT-Drucks 17/12035) im Bundestag eingebracht."
Eintragungsfähigkeit von Vormerkung bei Übereignungsanspruch
Ankaufsrechte begründen einen künftigen Anspruch auf Übereignung. Vormerkungsfähig ist nicht der von vornherein gegebene Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrags, sondern der künftige schuldrechtliche Anspruch auf Einräumung des Eigentums aus dem erst abzuschließenden Kaufvertrag.
Neue Energieeinsparverordnung ab 01.10.2009
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt zum 01.10.2009 in Kraft. Mit der EnEV werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft.