Bundesrat will Verbraucher vor Schrottimmobilien schützen
Der Entwurf hat das Ziel, den systematischen Verkauf sogenannter Schrottimmobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge einzudämmen. Bei Schrottimmobilien sei der Verkehrswert häufig erheblich geringer als der vom Verbraucher zur Finanzierung des Erwerbs aufgenommene Kredit, schreibt der Bundesrat in der Begründung des Gesetzentwurfs. Komme es zu einem vorzeitigen Verkauf oder zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, erlitten Verbraucher teils existenzbedrohend hohe Verluste.
Um unlauteren Geschäftspraktiken entgegenzuwirken, soll den Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gestärkt werden, flankiert durch eine Erweiterung der Amtsenthebungsgründe der Bundesnotarordnung (BNotO):
Zum einen soll die Regelung in § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 BeurkG weiterentwickelt werden, um Schutzlücken zu Lasten der Verbraucher zu schließen und es der Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare zu erleichtern, die Einhaltung der Regelung zu kontrollieren.
Zum anderen sollen die Amtsenthebungsgründe in § 50 Absatz 1 BNotO dahin erweitert werden, dass eine Notarin oder ein Notar des Amtes zu entheben ist, wenn sie oder er wiederholt grob gegen die verbraucherschützenden Pflichten in § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 BeurkG verstößt.