GEIG ( Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz )
FNA : 752-11
Fassung vom 18.03.2021
Inkrafttreten der Fassung: 25.03.2021
Stand: 01.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze
§ 4 Leitungsinfrastruktur
§ 5 Errichtung eines Ladepunktes
Abschnitt 3 Zu errichtende Gebäude
§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
§ 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
Abschnitt 4 Bestehende Gebäude
§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
§ 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
Abschnitt 5 Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und ...
§ 11 Gemischt genutzte Gebäude
§ 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
§ 13 Unternehmererklärung
§ 14 Ausnahmen
Abschnitt 6 Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 15 Bußgeldvorschriften
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 17 Inkrafttreten
Stand: 01.11.2024