Einstweilige Anordnung des paritätischen Wechselmodells
Das paritätische Wechselmodell betrifft das Sorgerecht und nicht das Umgangsrecht. Daher ist eine einstweilige Anordnung des paritätischen Wechselmodells auch anfechtbar. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Das Gericht widerspricht damit der Rechtsprechung des BGH, der bislang davon ausgeht, dass das Wechselmodell über eine Umgangsregelung angeordnet werden kann.
Unwirksame Patientenverfügung bezüglich einer Zwangsbehandlung
Das Landgericht Osnabrück hat die Wirksamkeit einer Patientenverfügung abgelehnt, mit der eine psychiatrische Zwangsbehandlung verhindert werden sollte. Nach Ansicht des Gerichts kann ungeachtet einer solchen Patientenverfügung eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung und eine medikamentöse Behandlung angeordnet werden, wenn dies dem Schutz der Allgemeinheit dient.
Sorgerecht: Entzug der Personensorge bei Vorwurf der Kinderpornografie
Das OLG Frankfurt hat in einem Eilverfahren den einstweiligen Entzug der Personensorge einer Mutter und die vorübergehende Unterbringung eines Mädchens in einer Bereitschaftspflegefamilie bestätigt. Bereits der dringende Verdacht des Fotografierens von Kindern in eindeutig kinderpornografischen Positionen begründe eine Gefährdung des Kindeswohls auch des bislang nicht betroffenen Mädchens.
Familienstreit nach Erbfall: Barabhebungen bei Vorsorgevollmacht
Hebt eine Tochter mit der von einem Elternteil erteilten General- und Vorsorgevollmacht Bargeld ab, ist regelmäßig das Auftragsrecht anwendbar. Die Beweislast dafür, dass die abgehobenen Gelder auftragsgemäß verwendet wurden, trägt der Auftragnehmer. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden. Das Gericht entschied auch über die Beweislast bei Geldbeträgen als Gegenleistung für Pflege und Betreuung.
Weisungen bei erheblicher Kindeswohlgefährdung
BGH hat näher bestimmt, unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht Eltern und Dritten Weisungen zum Schutz des Kindes erteilen kann. Demnach können einer sorgeberechtigten Mutter weitreichende Weisungen und Auflagen erteilt werden, wenn dem Kindeswohl erhebliche Gefahren drohen. Im Streitfall war der Lebensgefährte der Mutter wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft.
Sorgerecht und Religionszugehörigkeit
Die Bestimmung der Religionszugehörigkeit eines Kindes durch den Vormund kommt nicht mehr in Betracht, wenn die zunächst allein sorgeberechtigte Mutter die Bestimmung vor dem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge bereits vorgenommen hatte. Ob die Eltern insoweit selbst nach den jeweiligen religiösen Regeln leben, ist unerheblich. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Einigungsgebühr bei Umgangsvereinbarung
In Umgangsstreitigkeiten entsteht eine Einigungsgebühr bereits, wenn die Vereinbarung Regelungen zum Umgang enthält, sich also nicht in einer prozessualen Zwischenlösung erschöpft, und familiengerichtlich gebilligt wird. Das OLG Dresden hat entschieden, dass dabei unerheblich ist, ob die Vereinbarung das gesamte Verfahren erledigt oder eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich macht.
„Zwölf-Stämme“: Beschwerden zurückgewiesen
Eltern, die der Glaubensgemeinschaft „Zwölf-Stämme“ angehören, sind vor dem OLG Nürnberg mit ihren Beschwerden gegen den teilweisen Entzug ihres Sorgerechts gescheitert. Das OLG bestätigte jetzt im Ergebnis die Entscheidungen des Amtsgerichts - insbesondere, dass die Glaubensgemeinschaft körperliche Züchtigungen als notwendiges Erziehungsmittel vorsehe, rechtfertige die Entscheidungen.
Keine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei Kommunikationsproblemen
Die gemeinsame elterliche Sorge kann nicht zur Regelung von Kommunikationsproblemen in der Beziehung der geschiedenen Kindeseltern aufgelöst werden. Sie ist vielmehr beizubehalten, wenn das Kindeswohl keine Abänderung erfordert. Das hat das OLG Hamm am 23.07.2013 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl entschieden.
Nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung
Die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ist keine genehmigungsbedürftige Unterbringungsmaßnahme i.S.d. § 1631b BGB. Der § 1906 Abs. 4 BGB gilt nur für volljährige Betreute und kann im Kindschaftsrecht nicht analog angewendet werden.