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An das

Familiengericht

 

 

 

 

 

Antrag

 

des Herrn ...                                                                            – Antragsteller –

Verf.-Bev.: Rechtsanwälte ...

 

gegen

 

Frau ...                                                                                    – Antragsgegnerin –

Verf.-Bev.: Rechtsanwälte ...

 

wegen

Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

 

Vorläufiger Verfahrenswert: ...

 

Gerichtskosten in Höhe von ... werden gleichzeitig durch Gebührenstempler entrichtet.

 

In vorbezeichneter Sache legitimieren wir uns – Vollmacht ist als

 

Anlage

 

beigefügt - als Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers und

 

beantragen,

 

Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen, in welchem wir folgende

 

Anträge

 

verlesen werden:

 

1.

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, gegenüber dem Finanzamt ... für den Veranlagungszeitraum ...(Jahr)der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.

 

Hilfsweise:

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, gegenüber dem Finanzamt ... für den Veranlagungszeitraum ...(Jahr)der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, Zug–um-Zug gegen die Verpflichtung des Antragstellers, die Antragsgegnerin im Innenverhältnis wirtschaftlich so zu stellen, wie sie im Ergebnis bei getrennter Veranlagung stehen würde.

 

2.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen beantragen wir darüber hinaus bereits jetzt vorsorglich Erlass eines

 

Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschlusses.

 

Zur

 

Begründung

 

wird wie folgt vorgetragen:

 

 

I.

 

Die Beteiligten sind seit dem ... getrennt lebende Eheleute.

 

Beweis:            Beteiligtenvernehmung

 

Ein Ehescheidungsverfahren ist seit dem ... beim Amtsgericht –Familiengericht– ..., Az. ... anhängig. Um Beiziehung der Akten dieses Verfahrens wird gebeten.

 

 

II.

 

Der Antragsteller begehrt die Verurteilung der Antragsgegnerin auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung gem. § 26 EStG für den Veranlagungszeitraum ... . Die steuerrechtlichen Voraussetzungen der Zusammenveranlagung sind gem. § 26 EStG gegeben. Die Beteiligten sind beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und lebten im Veranlagungszeitraum ... nicht dauernd getrennt.

 

Beweis:            Beteiligtenvernehmung

 

Die Zusammenveranlagung führt insgesamt zu einem geringeren Gesamtsteueraufkommen; diese Tatsache wird als gerichtsbekannt vorausgesetzt. Nach vorläufiger Schätzung des Steuerberaters des Antragstellers beläuft sich die Steuerersparnis bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung auf rund ... €.

 

Beweis:            Beteiligtenvernehmung

 

Die Antragsgegnerin ist aus dem familienrechtlichen Verhältnis gem. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, zur Minimierung der finanziellen Lasten des Antragstellers beizutragen.

 

Palandt/Brudermüller § 1353 Rdnr. 12 m.w.Nachw.

BGH, FamRZ 1977, 38

BGH, NJW 1984, 2040

 

Die Antragsgegnerin kann hiergegen nicht einwenden, diese Pflicht würde nicht mehr bestehen, da die Beteiligten dauernd getrennt leben und die Scheidung der Ehe bereits beantragt wurde. Nach Rechtsprechung und Literatur besteht diese Pflicht sowohl zwischen getrenntlebenden als auch geschiedenen Ehegatten, weshalb dieser Einwand nicht greift.

 

Palandt/Brudermüller § 1353 Rdnr. 12 m.w.Nachw.

 

Des weiteren ist der Antragsgegnerin die Zustimmung zur Zusammenveranlagung zumutbar; eigene Interessen der Antragsgegnerin werden durch die Zustimmung nicht tangiert und sind außergerichtlich auch nicht eingewandt worden.

 

Lediglich vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung die sich aus der gemeinsamen Veranlagung ergebende gesamtschuldnerische Haftung für die Steuerschuld, nicht als schutzwürdiger Nachteil anzusehen ist, zumal auf Antrag die Finanzbehörde eine Aufteilung der Steuerschuld vornimmt.

 

Tiedke, FamRZ 1977, 686, 687

 

 

III.

 

Die Antragsgegnerin wurde außergerichtlich mehrfach sowohl mündlich, als auch schriftlich aufgefordert, der Zusammenveranlagung zuzustimmen und die hierfür notwendigen Unterlagen dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen.

 

Beweis:            Schreiben vom ...

 

Nachdem Frist zur Einreichung der Steuererklärung bis zum ... gesetzt war und keine Reaktion erfolgte, ist nunmehr Klage geboten.

 

 

III.

Zuständigkeit

 

Das angerufene Gericht ist auch sachlich und örtlich zuständig.

 

 

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin