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An das

Amtsgericht

Familiengericht

 

 

 

 

 

Antrag

 

des Herrn ...                                                                                        – Antragsteller –

Verfahrens-Bev.: Rechtsanwälte
...

gegen

Frau ...                                                                                               – Antragsgegnerin –

Verfahrens-Bev.: Rechtsanwälte
...

 

wegen

Zustimmung zum Realsplitting

 

Vorläufiger Verfahrenswert: ... .

 

Gerichtskosten in Höhe von ... werden gleichzeitig durch Gebührenstempler entrichtet.

 

In vorbezeichneter Sache legitimieren wir uns – Vollmacht ist als

 

Anlage

 

beigefügt – als Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers und

 

beantragen,

 

Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen, in welchem wir folgende

 

Anträge

 

verlesen werden:

 

1.

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, gegenüber dem Finanzamt ... zur Steuernummer ... des Antragstellers dem einkommensteuerlichen Sonderausgabenabzug des Ehegattenunterhalts in Höhe von ... € für den Veranlagungszeitraum ... zuzustimmen.

2.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

3.

Der Beschluss ist – notfalls gegen Sicherheitsleitung – vorläufig vollstreckbar.

 

 

Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen beantragen wir darüber hinaus bereits jetzt vorsorglich Erlass eines

 

Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschlusses.

 

 

Zur

 

Begründung

 

 

wird wie folgt ausgeführt:

 

1.

Der Antragsteller leistete unstreitig (oder leistet) an die Antragsgegnerin bezogen auf den Veranlagungszeitraum ... Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich ... €, mithin insgesamt ... p.a.

 

Diese Unterhaltszahlungen kann der Antragsteller (bis zu einem Betrag von 13.805 €) im Wege des so genannten begrenzten Realsplittings steuerrechtlich als Sonderausgabe gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen. Hierzu benötigt er jedoch zwingend die Zustimmung der Antragsgegnerin gegenüber dem zuständigen Finanzamt.

 

2.

Der Antragsteller hat sich gegenüber der Antragsgegnerin mit Schreiben vom ... rechtsverbindlich verpflichtet, sie im Fall der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting von allen dadurch entstehenden finanziellen Nachteilen gegen geeigneten Nachweis freizustellen.

 

Beweis:                       Schreiben an die Antragsgegnerin als

 

Anlage 1.

 

Mit Schreiben vom ... forderte der Antragsteller die Antragsgegnerin unter Fristsetzung bis zum ... auf, dem begrenzten Realsplitting für den im Antrag genannten Zeitraum zuzustimmen.

 

Beweis:                       Schreiben an die Antragsgegnerin als

 

Anlage 2.

 

Da die Antragsgegnerin auch auf dieses Schreiben hin die geforderte Zustimmung nicht erteilt hat, war der Antrag geboten.

 

3.

Die Antragsgegnerin ist rechtlich verpflichtet, dem begrenzten Realsplitting zuzustimmen, soweit der Unterhaltsschuldner, wie vorliegend durch den Antragsteller bereits erfolgt, den Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile verbindlich zusagt. Diese familienrechtlichen Mitwirkungspflicht folgt aus § 242 BGB (BGH, FamRZ 1998, 953).

Der Antrag ist in der gestellten Form zulässig, da der Antragsgegnerin nicht vorgeschrieben werden kann, in welcher Form sie die Zustimmung erklärt. Insbesondere ist die Antragsgegnerin nicht verpflichtet (BGH, a.a.O.), die so genannte Anlage U zur Einkommensteuererklärung zu unterzeichnen.

 

Die Zuständigkeit des Familiengerichts ist gegeben.

 

 

Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin