- Rechtsbehelfe in Familiensachen
- Rechtsbehelfe bei FG-Entscheidungen
- Beschwerde (in allen Familiensachen)
- Rechtsbehelfsbelehrung in Familiensachen
- Ist die Beschwerde zuzulassen?
- Ist Beschwerde statthaft?
- Beschwerde trotz Erledigung?
- Beschwerde trotz Verzicht?
- Anschlussbeschwerde
- Beschwerdebefugnis
- Beschwer / Zulassung
- Beschwerdefrist
- Formalien der Beschwerdeeinlegung
- Begründung der Beschwerde
- Prüfung der Beschwerde
- Entscheidung über die Beschwerde
- Beschwerde: Zurückverweisung
- Zurücknahme von Rechtsmitteln
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Statthaft?
- Anschlussrechtsbeschwerde
- Sprungrechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Einlegungsfrist
- Rechtsbeschwerde: Einlegung
- Rechtsbeschwerde: Begründung
- Rechtsbeschwerde: Prüfungsverfahren
- Rechtsbeschwerde-Entscheidung
- Rechtsbeschwerde: Zurückverweisung
- Rechtsmittel-Besonderheiten in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdeantrag in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdebegründung in Ehe- und Streitsachen
- Anschlussrechtsmittel in Ehe- und Streitsachen
- Nach Säumnisentscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelprüfung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittel-Säumnis in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelentscheidung in Ehe- und Streitsachen
- Zurückverweisung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsbeschwerde in Ehe- und Streitsachen
- Wiedereinsetzung (WE) in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzungs-Gründe (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Antrag (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Frist (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzungs-Entscheidung (WE) in FG-Sachen
(>FG-Sache? / >In Ehe-/ Streitverfahren / >Statthaft? / >Formell richtig? / >Entscheidung) (>§ 18 FamFG im Kontext) 3. Wann endet die Frist? / 4. Bei Überschreitung der WE-Frist 1. Gesetzliche Frist: "Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen 2 Wochen .. zu stellen" (§ 18 I FamFG). 2. Wann beginnt die Wiedereinsetzungs-Frist? a. Gesetzeslage: "Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen" (§ 18 I FamFG). b. Welcher ist der erste Tag der Frist? Der Tag nach Behebung des Hindernisses (§ 222 ZPO >Text, § 187 I BGB >Text i.V.m. § 16 II FamFG >Text), OLG Köln 25 UF 248/98, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 18 FamFG R.27. c. Ist das Hindernis "behoben"? (a) Grundsätze: Es ist schon dann behoben, wenn das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr unverschuldet ist, BGH DRsp 2000/6191. War das Hindernis schon rechtzeitig vor Ablauf der Ursprungsfrist behoben, liegt kein Fall der [...]
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